Dürfen Dresdens Laubenpieper schon bald Cannabis im Kleingarten anbauen?

Dresden - Ab 1. April soll der Anbau von Cannabis in Deutschland freigegeben werden. Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt dem Vorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) zu. Unabhängig davon ist es Dresdens Laubenpiepern strengstens untersagt, sich als Hanf-Bauern im Verein zu betätigen.

Wird in Dresdens Kleingärten bald die eine oder andere Cannabispflanze gedeihen? (Symbolbild)
Wird in Dresdens Kleingärten bald die eine oder andere Cannabispflanze gedeihen? (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Gebt das Hanf frei? Aber nicht in Dresdens Kleingärten!

TAG24 hat beim Stadtverband "Dresdner Gartenfreunde" nachgefragt. Der Dachverband vertritt die Interessen von rund 50.000 Laubenpiepern, die in 360 Kleingartenvereinen im gesamten Stadtgebiet organisiert sind. "Cannabis hat im Kleingarten nichts verloren", sagt Frank Hoffmann (64), der Vorsitzende der Gartenfreunde.

Er verweist auf das Bundeskleingartengesetz und betont: "Kleingärten sind keine Wohnungen."

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Sollte das Gesetz, so wie es geplant ist, kommen, darf der Anbau nur in den eigenen vier Wänden oder dem eigenen Grundstück erfolgen, erklärt der Vorsitzende. Sorgen bereitet Hoffmann vor allem der Kinder und Jugendschutz.

Bei Zuwiderhandlung könne man von den "bekannten Sanktionsmöglichkeiten" Gebrauch machen, kündigt der Vorsitzende an. Man habe alle Mitgliedsvereine in einem Schreiben informiert.

Frank Hoffmann (64), Vorsitzender des Stadtverbandes "Dresdner Gartenfreunde". (Archivbild)
Frank Hoffmann (64), Vorsitzender des Stadtverbandes "Dresdner Gartenfreunde". (Archivbild)  © Holm Helis

Anbau-Verbot in Deutschlands Kleingärten: Bundesverband positioniert sich

Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands hat sich klar positioniert. (Symbolbild)
Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands hat sich klar positioniert. (Symbolbild)  © Matthias Hiekel/dpa-Zentralbild/dpa

Auch beim Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) sieht man keine Handhabe, den Anbau zu gestatten. Der Anbau von Cannabis ist im Kleingarten "nicht zulässig", heißt es. Das gelte für Privatpersonen und Anbaugemeinschaften, sogenannten Social-Clubs.

Der Verband stellt fest, dass in einer Kleingartenanlage der Jugendschutz durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen nicht zu gewährleisten sei.

Der BKD empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, die Gartenordnung, um einen entsprechenden Passus zu ergänzen.

Titelfoto: Montage: Sebastian Gollnow/dpa, Matthias Hiekel/dpa-Zentralbild/dpa

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