Gibt's Cannabis bald im Baumarkt zu kaufen?

Berlin - Ab April dürfen in jeder Wohnung in Deutschland drei Cannabis-Pflanzen wachsen. Ein großes Geschäft für die Gartensortimente deutscher Baumärkte? Vorerst überwiegt die Zurückhaltung.

Wer gehofft hatte, seine Cannabis-Pflanzen - ähnlich wie andere Zimmerpflanzen - künftig direkt aus dem Baumarkt zu beziehen, wird (noch) enttäuscht. (Symbolbild)
Wer gehofft hatte, seine Cannabis-Pflanzen - ähnlich wie andere Zimmerpflanzen - künftig direkt aus dem Baumarkt zu beziehen, wird (noch) enttäuscht. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst keine Cannabis-Pflanzen oder entsprechendes Saatgut in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur übereinstimmend, die Teil-Legalisierung werde keine Auswirkungen auf ihr Sortiment haben.

Bauhaus will den Verkauf noch prüfen: "Dabei geht es vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze", hieß es vom Unternehmen.

Herrchen installiert "unüberwindbaren" Zaun, doch seine Katzen haben einen anderen Plan
Katzen Herrchen installiert "unüberwindbaren" Zaun, doch seine Katzen haben einen anderen Plan

Ob hierfür praktikable Lösungen gefunden würden, werde Auswirkungen auf die Entscheidung haben - genauso wie das Ausmaß der Kundennachfrage.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was genau gilt ab Ostermontag?

Cannabis verschwindet ab Montag (1. April) von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz.
Cannabis verschwindet ab Montag (1. April) von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz.  © Sebastian Gollnow/dpa

Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft tritt, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden.

In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen.

Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

"Ab Inkrafttreten am 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen", so die Bundesregierung. (Symbolbild)
"Ab Inkrafttreten am 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen", so die Bundesregierung. (Symbolbild)  © Hannes P. Albert/dpa

Es geht bei der Teil-Legalisierung explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

Titelfoto: Montage: Sebastian Gollnow/dpa, Oliver Berg/dpa

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