Harte Cannabis-Strafen in Bayern: Kiff-Verbote für Volksfeste und Englischen Garten?

München - Die Staatsregierung in Bayern um Ministerpräsident Markus Söder (57) will hart gegen Cannabis-Verstöße vorgehen. Im öffentlichen Raum soll der Konsum so weit wie möglich eingeengt werden.

Ein Teilnehmer einer Versammlung, die unter dem Motto "Liberalitas Bavariae statt CSU-Verbotsirrtum" angemeldet wurde, hält am Gebäude der CSU-Landesleitung vor einem T-Shirt mit einem Porträt des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (57, CSU), einen Joint.
Ein Teilnehmer einer Versammlung, die unter dem Motto "Liberalitas Bavariae statt CSU-Verbotsirrtum" angemeldet wurde, hält am Gebäude der CSU-Landesleitung vor einem T-Shirt mit einem Porträt des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (57, CSU), einen Joint.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Auf Volksfesten - allen voran auf der Wiesn - soll Kiffen nach Möglichkeit verboten werden. Auch im Englischen Garten in München prüft die Söder-Regierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein solches Verbot.

Zudem könnten Biergärten und Außengelände von Gaststätten grundsätzlich zu Tabu-Zonen trotz Cannabis-Legalisierung werden.

"Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (52, CSU). In der Kabinettssitzung am Dienstag sei aber noch nichts konkret beschlossen worden.

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Außerdem drohen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz in Bayern hohe Strafen, wie aus dem Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

Bayern: Cannabis Bußgeldkatalog sieht hohe Strafen vor

Dem Kiffen auf dem Münchner Oktoberfest will die Söder-Regierung unbedingt einen Riegel vorschieben.
Dem Kiffen auf dem Münchner Oktoberfest will die Söder-Regierung unbedingt einen Riegel vorschieben.  © Peter Kneffel/dpa

Wer beispielsweise in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen kifft, muss mit einer Geldstrafe von 1000 Euro rechnen.

500 Euro Bußgeld drohen demnach für den Cannabis-Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten.

Wobei "Sichtweite" laut Bundesgesetz nicht mehr gegeben ist, wenn der Abstand zum Eingangsbereich der Einrichtungen mehr als 100 Meter beträgt.

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Und wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt oder mit sich führt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen.

Grundsätzlich gelten alle genannten Summen laut Bußgeldkatalog für einen "vorsätzlichen Erstverstoß". Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden, bei Fahrlässigkeit können die Summen halbiert werden

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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