Nach Cannabis-Legalisierung: Darf jetzt auch im Knast gekifft werden?

Düsseldorf - Cannabis bleibt in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen auch nach den neuen gesetzlichen Lockerungen tabu.

Kiffen im Knast können Inhaftierte in NRW sich trotz der Legalisierung abschminken: Unter anderem der Besitz und Konsum von Drogen sind in den Justizvollzugsanstalten streng untersagt!
Kiffen im Knast können Inhaftierte in NRW sich trotz der Legalisierung abschminken: Unter anderem der Besitz und Konsum von Drogen sind in den Justizvollzugsanstalten streng untersagt!  © Kay Nietfeld/dpa

Laut Justizministerium sind in den Justizvollzugsanstalten über die jeweiligen Hausordnungen "insbesondere die Herstellung, der Besitz, die Weitergabe und der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rausch- und Betäubungsmitteln verboten".

Daran ändere sich auch durch die Cannabis-Legalisierung nichts, so ein Sprecher auf dpa-Anfrage.

"Hintergrund der Regelungen der Hausordnung ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Anstalten", so der Sprecher des Ministeriums.

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"Unabhängig von einer strafrechtlichen Vorwerfbarkeit kann ein Verstoß gegen die Hausordnung disziplinarisch geahndet werden. Sollten bei einem Rauschmittelfund Herkunft oder Konsistenz unklar sein, wird auch bei vermeintlichen Cannabis-Produkten weiterhin konsequent Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt ebenso, wenn der Verdacht der illegalen Weitergabe besteht", hieß es.

Übrigens: Auch bei einem Freigang müssen Häftlinge aufpassen. Laut Strafvollzugsgesetz können die Gefangenen vorher angewiesen werden, draußen "Alkohol oder andere berauschende Stoffe zu meiden". Das wird im Gefängnis regelmäßig per Urinprobe überprüft.

Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa

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