Sachsens Justiz droht volle Dröhnung durch Cannabis-Legalisierung!

Dresden - Sollte das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung am 1. April in Kraft treten, müssten die hiesigen Juristen bis dahin ergangene 7000 Urteile auf dem Prüfstand stellen. Die ohnehin dauerhaft überlasteten Behörden hätten damit eine weitere Bürde zu stemmen. Der sächsischen Justiz droht der Hasch-Kollaps.

Das neue Cannabis-Gesetz sorgt für jede Menge Aktenarbeit bei der Justiz.
Das neue Cannabis-Gesetz sorgt für jede Menge Aktenarbeit bei der Justiz.  © dpa/Jan Woitas

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) hatte die Legalisierung auf den Weg gebracht. Besitz und Anbau der Droge soll zum Eigenkonsum (mit zahlreichen Vorgaben) erlaubt sein.

Im Gesetzentwurf, der am Freitag in den Bundesrat kommt, ist auch eine Amnestieregelung für Altfälle, enthalten. Und die sorgt bundesweit für Schnappatmung bei Juristen.

Wären damit doch insgesamt 210.000 alte Strafakten zu überprüfen, um Urteile, die nach dem alten Gesetz ergingen, eventuell zu tilgen.

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"Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären", sagt Sven Rebehn vom Deutschen Richterbund.

Zwar geht das Lauterbach-Ministerium von maximal 7500 solcher Verfahren in ganzen Land aus. Doch der Richterbund kritisiert, dass die Experten für Gesundheit, "nur" die Verfahren mit Haftstrafen im Blick habe. Die realen Zahlen seien dramatisch höher.

Allein in Sachsen wären damit mindestens 7000 alte Urteile neu zu bewerten. Die Fälle sind freilich stellenweise sehr komplex. Von schneller Bearbeitung kann also keine Rede sein. Vielleicht hilft ja ein Joint...

Titelfoto: dpa/Jan Woitas

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