"Was kann wo kontrolliert werden?" Herrmann weiß nicht, wie man Cannabis-Gesetz umsetzt

München/Berlin - Unmittelbar vor der Bundesrats-Beratung über die vorgesehene Teil-Legalisierung von Cannabis hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage noch einmal bekräftigt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) denkt darüber nach, mit einer Klage gegen das Cannabis-Gesetz vorzugehen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) denkt darüber nach, mit einer Klage gegen das Cannabis-Gesetz vorzugehen.  © Sven Hoppe/dpa

Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München.

Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden.

Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.

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Herrmann erneuerte noch einmal die Grundsatzkritik an dem Gesetzentwurf der Ampel: Zum einen sei es aus gesundheitlichen Gründen völlig falsch, derartige Drogen freizugeben. Zum anderen sei der Gesetzentwurf einfach nicht praktikabel.

"Es ist die Frage: Was kann eigentlich wo überhaupt kontrolliert werden?"

Als Beispiele nannte Herrmann Vorgaben, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer haben dürfe, oder die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum.

Herrmann war nie dem Dunst zugetan: "Ich habe nie gekifft"

Sieht man Schulen und Kindergärten noch, muss man für den Konsum mindestens 100 Meter weit weg sein. Unter bubatzkarte.de kann man nachprüfen, wo man steht.
Sieht man Schulen und Kindergärten noch, muss man für den Konsum mindestens 100 Meter weit weg sein. Unter bubatzkarte.de kann man nachprüfen, wo man steht.  © Screenshot/bubatzkarte.de

"Sollen die Polizisten jetzt den Abstand messen?", fragte Herrmann. Das sei alles weltfremd und unpraktikabel. Die Forderung sei deshalb, am besten ganz auf die Teil-Legalisierung zu verzichten.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden.

Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.

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Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer konnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen. Dies scheiterte jedoch am Freitagvormittag.

Auf die Frage, ob er irgendwann, etwa in seiner Jugend, schon einmal gekifft habe, sagte Herrmann im Übrigen: "Nein, ich habe nie gekifft. Ich habe auch überhaupt nie geraucht. Da habe ich nie Lust gehabt dazu."

Ein Tipp für alle - auch Ordnungshüter - die wissen wollen, ob Abstände von 100 Metern Sichtweite eingehalten werden: Unter https://bubatzkarte.de/ kann man die notwendigen Umkreise sehr einfach überblicken - wenn überhaupt eine "Sichtweite" gegeben ist.

Titelfoto: Montage: Screenshot/bubatzkarte.de + Sven Hoppe/dpa

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