Aufatmen bei Corona-Erkrankten: NRW kippt diese Maßnahme!

Düsseldorf - Auch in Nordrhein-Westfalen gelten seit diesem Mittwoch Erleichterungen bei den Test- und Isolationspflichten nach einer Corona-Infektion.

Seit dem heutigen Mittwoch müssen sich Corona-Erkrankte in NRW nicht mehr freitesten.
Seit dem heutigen Mittwoch müssen sich Corona-Erkrankte in NRW nicht mehr freitesten.  © Bernd Weissbrod/dpa

Ein Freitesten ist nicht mehr notwendig, wie TAG24 schon in der Vorwoche berichtet hatte.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt dennoch, den Kontakt zu Mitmenschen in Falle einer Infektion zu verringern und sich freiwillig zu testen.

Bei einem positiven Selbsttest ist man weiterhin verpflichtet, einen Schnelltest oder PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem Arzt oder einer Ärztin machen zu lassen.

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Diese kosten für Infizierte nichts. Mittels Bürgertest kann keine kostenlose Kontrolltestung erfolgen. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gelten Sonderregelungen: Sie dürfen nicht arbeiten, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Isolationspflicht bereits ganz aufgehoben worden.

Das Land Niedersachsen hat sie hingegen bis Ende Januar 2023 verlängert.

Titelfoto: Bernd Weissbrod/dpa

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