Corona-Hilfen in Sachsen müssen zurückgezahlt werden: "Niemand soll finanziell überfordert werden"

Von André Jahnke

Leipzig - Jetzt wird abgerechnet: Ihre Corona-Soforthilfen müssen die betroffenen Unternehmen in Sachsen zurückzahlen, aber es gibt Erleichterungen.

Nicht nur die Gastronomie musste während Corona schließen. Jetzt müssen Unternehmer in Sachsen die Hilfen zurückzahlen - für manche nicht einfach.
Nicht nur die Gastronomie musste während Corona schließen. Jetzt müssen Unternehmer in Sachsen die Hilfen zurückzahlen - für manche nicht einfach.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/ZB

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (51, SPD) kündigte eine unbürokratische und flexible Rückforderung mit klaren Regeln an. "Niemand soll finanziell überfordert werden und Existenzängste haben", betonte der SPD-Politiker.

Die noch offenen Verfahren sollen aber nicht komplett beiseitegelegt werden. "Denn es geht um das Geld aller Steuerzahler."

Alle Betroffenen profitieren demnach zunächst von einer zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten. Anschließend wird ein Festzins zwischen 0,5 Prozent für zwölf Monate und 1,5 Prozent für 36 Monate gewährt.

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Panter betonte, dass sich alle Betroffenen an dem Rückzahlungsverfahren der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beteiligen müssen. Diese hat dazu eine Hotline freigeschaltet (0351/49104999). Zudem können die wichtigsten Informationen unter www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren abgefragt werden.

Befreiung von Rückzahlung im Ausnahmefall

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (51, SPD) will es den Unternehmern nicht noch schwerer machen.
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (51, SPD) will es den Unternehmern nicht noch schwerer machen.  © Elisa Schu/dpa

Im Einzelfall könnten Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der Rückforderung befreit werden, betonte der Wirtschaftsminister. Dabei muss das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung des Jahres 2023 unter 35.000 Euro netto liegen und Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten.

Immobilienvermögen sollen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Zudem erhöhen sich die Grenzen, wenn ein Kindergeldanspruch besteht.

Im Rahmen der verschiedenen Programme wurden in Sachsen insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro an fast 98.000 Empfänger ausgezahlt - das entspricht fast drei Vierteln der sächsischen Unternehmen.

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Derzeit liegen 84.000 Anträge bei den Soforthilfe-Zuschüssen vor. Ausgezahlt wurden laut Ministerium 672,7 Millionen Euro. In mehr als 49.000 Fällen sind die Vorgänge bereits abgeschlossen.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/ZB

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