Anwältin erklärt mit "Corona-Auferstehungs-Verordnung" den Shutdown für beendet

Heidelberg - Die Medizinrechtlerin Beate Bahner aus Heidelberg, die in den vergangen Tagen unter anderem mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geltende Corona-Verordnung scheiterte (TAG24 berichtete), hat jetzt per eigener Verordnung den Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet erklärt.

Die Heidelberger Medizinrechtlerin Beate Bahner hält die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung für "eklatant verfassungswidrig".
Die Heidelberger Medizinrechtlerin Beate Bahner hält die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung für "eklatant verfassungswidrig".  © beatebahner.de

Bahner veröffentlichte am Samstagabend auf ihrer Homepage die "Corona-Auferstehungs-Verordnung", in der sie, einige bundesweite Verfügungen erlässt. 

Dabei beruft sie sich auf die die Grundrechte, die aus ihrer Sicht durch die von der Bundes- und Landesregierung veröffentlichten Verordnungen angegriffen und beschränkt werden.

Demnach sollen alle Einrichtungen, die zur Eindämmung des Coronavirus schließen mussten (Gaststätten, Kinos, Bäder, Frisöre, Fitnessstudios usw.) ab sofort wieder geöffnet werden. 

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Das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und ähnlichem soll genau wie das Kontaktverbot aufgehoben werden. 

"Alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sollen sich im öffentlichen Raum mit geeigneten Maßnahmen vor künftigen Grippewellen besonders schützen, insbesondere durch Abstandhalten und Händewaschen", schreibt Bahner.

Reisen im In- und Ausland sollen außerdem wieder ermöglicht, sowie der Betrieb von Schulen, Hochschulen, Universitäten, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder aufgenommen werden. Kirchen und Gebetshäuser seien ebenfalls zu öffnen.

Beate Bahner will ihre Anwaltszulassung doch behalten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Karfreitag den Eilantrag von Beate Bahner ab.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Karfreitag den Eilantrag von Beate Bahner ab.  © Uli Deck/dpa

Die Medizinrechtlerin deklarierte noch eine Pflicht, wonach ihre Verordnung "schnell und effizient bundesweit zu verkünden" sei. 

Sollte jemand gegen die "Corona-Auferstehungs-Verordnung" verstoßen, drohen als Konsequenzen unter anderem "erhebliche weitere Gefahren für Leib und Leben" und "weitere Beeinträchtigungen des menschlichen Miteinanders".

Beate Bahner geriet Anfang April in die Schlagzeilen, als sie zunächst eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht ankündigte, da sie die Corona-Maßnahmen für "eklatant verfassungswidrig" hält (TAG24 berichtete).

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Nachdem sie wenige Tage später in einer ausführlichen Erklärung darstellte, woran sie die Verfassungswidrigkeit ausmacht und dabei zu einer bundesweiten Demonstration am Ostersamstag gegen die Corona-Verordnung aufrief, leitete die Staatsanwaltschaft Heidelberg Ermittlungen gegen sie ein - wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben (TAG24 berichtete).

Letztlich lehnte das Bundesverfassungsgericht Bahners Eilantrag-Klage am Karfreitag ab, woraufhin die Rechtsanwältin ankündigte, ihre Anwaltszulassung zurückgeben zu wollen. Diese wolle sie jedoch seit der Erarbeitung ihrer eigenen Verantwortung nun doch "bis auf weiteres" behalten, schrieb Bahner auf ihrer Homepage.

Titelfoto: Montage: Screenshot beatebahner.de, beatebahner.de

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