Nach Scheitern von Eilantrag wegen Corona-Maßnahmen: Anwältin gibt Zulassung zurück

Heidelberg - Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag von Rechtsanwältin Beate Bahner abgewiesen hat, hat sie sich zu einem drastischen Schritt entschieden: Bahner gibt ihre Anwaltszulassung zurück. 

Beate Bahner klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.
Beate Bahner klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.  © beatebahner.de

"Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben", schreibt die Anwältin auf ihrer Homepage. 

Zu ihrem drastischen Schritt erklärt sie, dass es ihr nicht gelungen sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte "vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei" zu retten.

Ihrer Meinung nach sei der Rechtsstaat gestorben und weiter führt die ehemalige Medizinrechtlerin aus:

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"Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun".

Bundesverfassungsgericht hält Corona-Maßnahmen für zulässig

Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage zurück.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage zurück.  © Uli Deck/dpa

Die Anwältin forderte in dem Eilantrag, der am Karfreitag abgelehnt wurde, dass der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen bis zu einer Entscheidung in ihrer Sache sofort ausgesetzt werden solle. 

Sie hielt den Shutdown und die Kontaktverbote insbesondere für gesunde Menschen als zu drastische Maßnahmen, die  ihrer Ansicht nach verfassungswidrig seien. 

Zudem rief sie für den Ostersamstag zu einer bundesweiten Demonstration "Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf" auf und forderte per Eilantrag diese zu genehmigen. (TAG24 berichtete)

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Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Mittwoch die Ermittlungen gegen die Anwältin wegen des Verdachts öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, aufgenommen (TAG24 berichtete).

Titelfoto: Montage: Uli Deck/dpa, beatebahner.de

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