Schusswaffen gegen Corona-"Spaziergänger" einsetzen? Morddrohungen gegen OB nach Tweet!

Ostfildern - Christof Bolay (54, SPD), Oberbürgermeister der Stadt Ostfildern bei Stuttgart, steht derzeit heftig unter Beschuss. Grund ist eine Allgemeinverfügung gegen die sogenannten "Montagsspaziergänge"!

Über OB Christof Bolay (54, SPD) brach nach dem Tweet zur Allgemeinverfügung ein Shitstorm herein. (Archiv)
Über OB Christof Bolay (54, SPD) brach nach dem Tweet zur Allgemeinverfügung ein Shitstorm herein. (Archiv)  © IMAGO / Horst Rudel

Doch der Reihe nach: Seit Wochen gehen deutschlandweit Zehntausende Menschen auf die Straße, protestieren bei "Spaziergängen" gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern.

Auch in Baden-Württemberg sind immer wieder Tausende auf den Beinen.

Die "Spaziergänge" sind der Politik oftmals ein Dorn im Auge, zahlreiche Städte haben die unangemeldeten Proteste untersagt.

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So auch die 39.000-Einwohner-Stadt Ostfildern. Und damit fing für Rathauschef Bolay der Ärger an.

Der 54-Jährige postete die entsprechende Allgemeinverfügung seiner Stadt auf seinem Twitter-Account.

"Es geht nicht anders", notierte er, "ab 28.01. sind nicht angemeldete 'Spaziergänge', die sich gegen die geltenden Corona-Regeln wenden, in Ostfildern verboten - egal an welchem Wochentag."

Doch die User beschauten sich die Allgemeinverfügung genauer und entdeckten vor allem einen Passus, der den Blutdruck in die Höhe trieb.

Politiker schäumt: "Asozial und demokratiefeindlich!"

Rottweil am 17. Januar: Teilnehmern einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen laufen durch die Innenstadt.
Rottweil am 17. Januar: Teilnehmern einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen laufen durch die Innenstadt.  © Silas Stein/dpa

So heißt es dort: "Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht."

Dies sei nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Und: "Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind."

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Fast 700 Kommentare sammelten sich bisher (Stand: 14.10 Uhr) an.

So schrieb etwa ein Nutzer: "Der heimliche Traum des Bürgermeisters, auf Andersdenkende schießen lassen? Kenn' ich noch von früher..." Dazu postete er ein animiertes Bild der DDR-Fahne.

"Asozial und demokratiefeindlich!", schäumte Alexander Hilger, Vorsitzender des Münchner Bezirksverbandes der Bayernpartei. Er fragt Bolay: "Fällt Ihnen das selber nicht mehr auf? Versammlungsfreiheit?"

Ein anderer User kommentierte: "Wer das Grundrecht, welches den Bürger gegen staatliche Übergriffe schützten sollte, beschneidet oder gar abschaffen will, kann kein Demokrat sein. Das machen nur Faschisten. Damit kommt keiner gerichtlich durch und Ihr wisst das."

Inzwischen hat sich der Shitstorm längst auch auf die Plattform Facebook ausgeweitet.

Auch dort wird die Allgemeinverfügung mit allerlei zornigen Worten geteilt. So schnell dürfte sich der Sturm also nicht beruhigen...

Update, 31. Januar, 15.30 Uhr: OB versichert, "Einsatz der Schusswaffe ist ausgeschlossen"

Am Montag wandte sich Ostfilderns OB Bolay via Twitter erneut an die Öffentlichkeit.

Dort schrieb der 54-Jährige: "Nach Missinterpretationen stellt die Stadt gemeinsam mit der Polizei klar: 'Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.'"

In einer auf der Homepage der Stadt veröffentlichten Klarstellung heißt es mit Blick auf die Allgemeinverfügung, die für einen Shitstorm gesorgt hatte: "In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen."

Dies sei "besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen" aufgegriffen und so interpretiert worden, als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. "Dies entbehrt jeder Grundlage."

Abschließend heißt es: "Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen."

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erhält der Rathauschef nach seinem Tweet vom 27. Januar sogar Morddrohungen. "In Telegram-Chatgruppen schreibt zum Beispiel jemand: 'Die erste Kugel gehört Ihnen'", sagte Bolay der dpa.

Er stehe demnach im engen Austausch mit der Polizei, wie ernst diese Drohungen zu nehmen sind.

Ursprünglicher Artikel vom 29. Januar, 14.32 Uhr. Aktualisiert am 31. Januar, 15.30 Uhr.

Titelfoto: Montage: Silas Stein/dpa, IMAGO / Horst Rudel

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