Nahost-Demos fordern Polizei in Hessen: "Kollegen am Anschlag"

Wiesbaden/Hessen - Antisemitische Parolen und Terror-Verherrlichung: Bei Demonstrationen im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen im Nahen Osten kommt es immer wieder zu Straftaten, auch in Hessen.

Die vielen Demonstrationen im Zuge des Krieges in Israel - so wie hier in Frankfurt - stellen die Polizei in Hessen vor große Herausforderungen.
Die vielen Demonstrationen im Zuge des Krieges in Israel - so wie hier in Frankfurt - stellen die Polizei in Hessen vor große Herausforderungen.  © Andreas Arnold/dpa

Die Situation stelle die eingesetzten Polizisten in mehrfacher Hinsicht vor Herausforderungen, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jens Mohrherr, der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Zwar seien sie Profis genug, um verfassungswidrige Symbole zu erkennen. Bei den pro-palästinensischen Demos müsse man aber "immer wieder genau hingucken, welche Symbole oder welche Skandierungen - teilweise natürlich in Fremd- oder Muttersprachen - dort laufen", um diese dann gegebenenfalls sofort unterbinden zu können.

Die Proteste binden auch zusätzliche Kapazitäten. "Die Kolleginnen und Kollegen in Hessen sind am Anschlag", sagte Mohrherr.

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Auch am kommenden Wochenende sind der hessischen Polizei vereinzelte pro-israelische und pro-palästinensische Veranstaltungen bekannt.

Polizei wahrt Neutralität gegenüber den Meinungskundgebungen verschiedener Gruppen

Die Polizei verhalte sich gegenüber den Meinungskundgebungen verschiedener Gruppen neutral und schütze alle verfassungsmäßigen Grundrechte, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, betonte das Innenministerium in Wiesbaden auf Anfrage.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Staatsanwaltschaften in Hessen bereits Mitte Oktober für eine Reihe von Straftatbeständen sensibilisiert, die auf Kundgebungen nach dem Terroranschlag der Hamas in Betracht kommen. Das teilte die Behörde auf Anfrage mit.

Auch das öffentliche Verwenden des Ausspruchs "From the river to the sea, Palestine will be free" ("Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein"), der das Existenzrecht Israels infrage stellt, könne den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Dabei müssten aber die Umstände des jeweiligen Einzelfalls gewürdigt werden.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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