DB Netz ignorierte Schäden: Tödliches Zugunglück von Garmisch war vermeidbar
Garmisch-Partenkirchen/Berlin - Das tödliche Zugunglück mit fünf Toten und 72 Verletzten in Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 war einem internen Bericht der Deutschen Bahn zufolge vermeidbar.
Alles in Kürze
- Tödliches Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen war vermeidbar.
- Fünf Tote und 72 Verletzte bei dem Unfall im Juni 2022.
- Schadhafte Betonschwellen waren die Ursache des Unglücks.
- DB Netz reagierte unzureichend auf schadhafte Schwellen.
- Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter beginnt im Oktober.

Die Verantwortung für den Unfall liege beim betrieblichen Personal, aber auch bei zuständigen Vorstandsmitgliedern der damaligen Bahn-Tochter DB Netz, teilte die Deutsche Presseagentur (dpa) unter Berufung auf den ihnen vorliegenden Bericht mit.
Das Unglück sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Gegen 12.15 Uhr entgleiste am 3. Juni 2022 – dem letzten Schultag vor den Pfingstferien – in Oberbayern ein Regionalzug.
Vier Frauen und ein 13-Jähriger kamen bei dem tragischen Unfall ums Leben.
Der Vorfall "war die unmittelbare Folge des regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des vor Ort tätigen betrieblichen Personals", zitiert die dpa aus der Kurzfassung des Berichts.
Vor allem die DB Netz kommt offenbar nicht gut bei dieser Auswertung weg. Ursache des Unglücks seien schadhafte Betonschwellen gewesen. Wegen chemischer Reaktionen wären diese nicht mehr tragfähig genug gewesen. Und davon wusste die DB Netz.
DB Netz hat "unzureichend auf (...) schadhafte Betonschwellen reagiert"

So heißt es in dem Bericht weiter. Wie die dpa weiter berichtet, habe man "nur unzureichend auf umfangreiche Erkenntnisse zu schadhaften Betonschwellen reagiert".
Dadurch sei der Unfall überhaupt erst möglich gewesen. Auch die damals ressortverantwortlichen Vorstandsmitglieder werden hierbei mit in die Pflicht genommen.
Die DB Netz gibt es inzwischen nicht mehr. Verantwortlich ist nun die "DB InfraGo".
Ein bereits früher angefertigter Bericht von der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) wirft ebenfalls Fragen auf.
Laut in der im Juni erschienenen Auswertung habe man außerdem eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem nicht weitergegeben – und zwar bezogen auf die spätere Unfallstelle.
Im Oktober beginnt vor dem Landgericht München der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter. Ihnen wird vorgeworfen, fahrlässig den Tod und die Verletzung der Opfer verursacht zu haben.
Titelfoto: Angelika Warmuth/dpa