Ekelfund am Flughafen: Reisender bringt schauriges Geschenk aus Kamerun mit

München - Zollbeamte haben am Flughafen München eine schaurige Entdeckung gemacht.

Auch den Kopf der Ziege hatte der 36-Jährige aus Kamerun mitgebracht.
Auch den Kopf der Ziege hatte der 36-Jährige aus Kamerun mitgebracht.  © Hauptzollamt München

Die Beamten überprüften Anfang des Jahres das Gepäck eines aus Kamerun einreisenden Mannes. Darin fanden die Zöllner einen als Geschenk eingepackten Karton, wie das Hauptzollamt München am Freitag mitteilte.

Als sie den offenbar als Präsent vorgesehenen Karton öffneten, machten sie eine ekelerregende Entdeckung: Insgesamt 16 Kilogramm ungekühltes Ziegen-Fleisch sowie der Schädel und der offen liegende Magen des Tiers befanden sich darin.

Die Zollbeamten zogen das mitgebrachte Fleisch aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen ein. Anschließend wurde das fragwürdige Mitbringsel fachgerecht vernichtet. Die Entsorgungskosten musste der 36-jährige Reisende übernehmen.

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In diesem Zusammenhang weist das Hauptzollamt München darauf hin, dass die Einschleppung von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Gebrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann.

Deswegen gelten für die Einfuhr tierischer Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.

Zoll: Einfuhr von Fleich- und Milchprodukten unterliegt strengen Regeln

Insgesamt fanden die Zöllner 16 Kilogramm Fleisch. Das Mitbringsel wurde vernichtet.
Insgesamt fanden die Zöllner 16 Kilogramm Fleisch. Das Mitbringsel wurde vernichtet.  © Hauptzollamt München

Werden Fleisch, Milch und daraus hergestellte Lebensmittel, wie beispielsweise Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, müssen diese Produkte dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßig importierte Waren.

Das bedeutet, dass Reisende mit solchen Waren bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle einer tierärztlichen Kontrolle unterzogen werden müssen. Darüber hinaus muss dem Produkt ein vorgeschriebenes Gesundheitszeugnis und ein gültiges Begleitdokument beiliegen.

Entspricht die Ware nicht den Einfuhrbestimmungen, wird sie vom Zoll eingezogen und gegebenenfalls vor Ort entsorgt. Die Kosten dafür trägt dann der Reisende.

Titelfoto: Hauptzollamt München

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