Drohnen-Alarm am BER: Flugbetrieb eingestellt
Von Sophia-Caroline Kosel und Monika Wendel
Berlin - Helle Aufregung am Freitagabend: Wegen der Sichtung einer Drohne ist der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER für knapp zwei Stunden gesperrt worden.
Zahlreiche Flüge wurden umgeleitet. "Da geht die Sicherheit vor", sagte ein Sprecher des Flughafens zu dem Zwischenfall.
Der Flugbetrieb sei zwischen 20.08 Uhr und 21.58 Uhr eingestellt worden. Dann hätten die Sicherheitsbehörden den Drohnenalarm wieder aufgehoben.
Die Polizei Brandenburg teilte am Abend mit, gegen 20 Uhr habe ein Zeuge in der Nähe des Flughafens eine Drohnensichtung gemeldet. Nach dem Hinweis habe auch die Besatzung eines Funkstreifenwagens eine Drohne entdeckt, sagte eine Sprecherin in Potsdam. Das Fluggerät sei dann aber nicht mehr feststellbar gewesen.
Auch ein Polizeihubschrauber war laut Polizei wegen des Zwischenfalls im Einsatz. Nach einem weiteren Hinweis auf eine Drohnensichtung habe sich auch das Luftfahrbundesamt eingeschaltet, sagte ein Sprecher der Polizeidirektion Süd in Brandenburg.
Laut Flugplan wurden unter anderem Maschinen aus Stockholm, Antalya und Helsinki umgeleitet. Ein Flugzeug aus London in Richtung Berlin wurde nach dpa-Informationen nach Hamburg umgeleitet. Der Pilot berichtete den Passagieren von Drohnen.
Nachtflugverbot am BER mit Ausnahmeregelung aufgehoben
Der Flughafen BER konnte wegen des Zwischenfalls die Nachtflugbeschränkungen mit Genehmigung der Luftaufsichtsbehörde aufheben, wie der Sprecher sagte. Die Maschinen durften am BER in der Nacht ausnahmsweise bis 1 Uhr starten und bis 4 Uhr morgens landen.
Der Flughafenverband ADV forderte am Abend, der Staat müsse die Drohnenabwehr verbessern. Die mehrstündige Sperrung des Berliner Hauptstadtflughafens sei "ein sicherheitspolitischer Weckruf", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ralph Beisel.
Besonders in der Umgebung von Flughäfen sind Drohnen in der Luft ein großes Sicherheitsrisiko. Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren - auch am Berliner Flughafen ist das ein Thema.
In diesem Jahr wurden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in ihrem fortlaufenden Report dort bislang fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst. Im vergangenen Jahr waren es 20, 2023 mehr als 15.
Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Wenn sie dennoch in diesen Bereich geflogen werden, kann das als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.
Titelfoto: Carsten Koall/dpa, Julian Stratenschulte/dpa (Bildmontage)

