Weil es 18 Sekunden zu früh ist: Flugzeug darf nicht in Frankfurt landen und muss durchstarten
Frankfurt am Main - Über dem Flughafen Frankfurt hatte eine Boeing 787 aus Tokio auf dem Landeanflug noch einmal durchstarten müssen, weil sie zu früh dran war - um genau 18 Sekunden.
Alles in Kürze
- Flugzeug muss in Frankfurt durchstarten, weil es 18 Sekunden zu früh ist.
- Das Nachtflugverbot endet erst um 5 Uhr.
- Der Durchstartvorgang führte zu zusätzlichen Flugminuten und Stress.
- 1900 Kilogramm Treibstoff wurden extra verbraucht.
- DFS-Sprecherin: Die richtige Entscheidung wurde getroffen.

Passiert ist das Ganze bereits am 3. Juli. Berichtet hatte darüber zuerst der Pilot Ori Gross auf LinkedIn.
Er schilderte den Vorfall, bei dem er selbst zugegen war, da er in seiner eigenen Maschine um kurz vor 5 Uhr auf den Abflug wartete und dabei dem Tower-Funk folgte.
Wie Gross nun schreibt, habe er dabei gehört, wie die Tower Control der Deutschen Flugsicherung (DFS) dem All-Nippon-Piloten mehrere dringende Anweisungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit gegeben habe; offenbar um die Ankunftszeit des Flugzeugs zu verzögern.
Dies habe der Pilot auch im Rahmen seiner Möglichkeiten getan, dennoch habe er etwas zu früh zur Landung ansetzen müssen - um 4.59 Uhr und 42 Sekunden.
Da das in Frankfurt sehr streng beachtete Nachtflugverbot aber eben erst Punkt 5 Uhr endet, kam aus dem Tower die Anweisung an den Flieger, noch einmal durchzustarten.

Das habe dann laut Gross zu 16 zusätzlichen Flugminuten sowie zu Stress für Besatzung und Fluggäste nach 14 Stunden Nachtflug geführt.
Außerdem seien zusätzlich 1900 Kilogramm Treibstoff verbraucht worden, ganz zu Schweigen von der enormen Lärmbelastung für die Menschen in der Umgebung.
DFS-Sprecherin: "Wir haben die richtige Entscheidung getroffen"

"Wir haben die richtige Entscheidung in Rahmen der Regeln getroffen", sagte DFS-Sprecherin Kristina Kelek im Gespräch mit TAG24. Die Fluglotsen hätten in diesem Fall überhaupt keinen Spielraum gehabt.
Die durch den Gesetzgeber in Hessen beschlossene Rechtslage sei bindend und erlaube nur in Notfällen Ausnahmen. Zwar wisse man auch bei der DFS um die negativen Folgen des Vorfalls für die Betroffenen und die Umwelt. Die DFS sei aber eben dafür da, für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen.
Zudem wisse sowohl das Tower-Personal als und die Besatzung der Cockpits um die festgelegten Zeiten und könne hier bei zu erwartenden Abweichungen schon frühzeitiger eingreifen.
Dennoch könne man im vorliegenden Fall niemandem Vorwürfe machen. "Durch das Nachtflugverbot liegen um 5 Uhr morgens natürlich noch überhaupt keine Erfahrungswerte über die Wetterverhältnisse vor", erklärte Kelek.
Und diese seien dann eben unberechenbar und könnten zum Beispiel eine weitere Verzögerung des Anflugs wie in diesem Fall sehr erschweren.
Titelfoto: Boris Rösser/dpa