Zehn Jahre Streit über Fluggastrechte: Airlines müssen ab drei Stunden Verspätung zahlen

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Straßburg/Chemnitz - Zehn Jahre lang wurde über die EU-Fluggastrechte gestritten. Jetzt hat das Europaparlament dem Ergebnis der Schlichtung zwischen Rat und Europaparlament zugestimmt.

Die sächsische EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (43, Grüne) setzte sich als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für starke EU-Fluggastrechte ein.
Die sächsische EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (43, Grüne) setzte sich als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für starke EU-Fluggastrechte ein.  © Thomas Türpe

"Die Abstimmung über die EU-Fluggastrechte ist ein großer Erfolg für Reisende", sagt die sächsische EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (43, Grüne).

Cavazzini war als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz maßgeblich mit an den Verhandlungen beteiligt.

Sie freut sich, dass sich das Europaparlament "an der Seite der Reisenden gegen die Konzerninteressen der Airlines durchsetzen" konnte.

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Es gilt auch weiterhin: Eine Entschädigung gibt es schon ab drei Stunden Verspätung. Die Airline muss schnell und klar informieren, wie die Erstattung erfolgt. Reisende haben bei Ausfällen zukünftig die Wahl zwischen Rückzahlung oder Umbuchung.

Reisende haben bei Ausfällen zukünftig die Wahl zwischen Rückzahlung oder Umbuchung. (Symbolbild)
Reisende haben bei Ausfällen zukünftig die Wahl zwischen Rückzahlung oder Umbuchung. (Symbolbild)  © Imago

Bei Buchungen müssen die Standardpreise in Zukunft inklusive Handgepäck angezeigt werden. Eltern und Kinder dürfen nicht mehr durch auseinanderliegende Sitzplätze getrennt werden. Auch die Mitnahme von Musikinstrumenten wird einfacher und günstiger.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe, imago

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