Alkoholverbot für begleitetes Trinken ab 14 Jahren soll kommen

Von Annett Gehler

Weimar - Die Gesundheitsminister der Länder drängen auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren.

Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche im Beisein ihrer Eltern in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Diese Regelung soll nun abgeschafft werden. (Symbolfoto)
Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche im Beisein ihrer Eltern in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Diese Regelung soll nun abgeschafft werden. (Symbolfoto)  © Silas Stein/dpa

Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk (37, SPD) zum Abschluss des Treffens mit ihren Länderkollegen in Weimar. Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern.

Die Länder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes abzielt.

Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) unterstützt das Anliegen der Länderchefs: "Ich halte den Vorstoß, wie ihn jetzt die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, für gut."

Gerade für Jugendliche birgt Alkohol erhebliche gesundheitliche Gefahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

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