Letzte Generation verweigert Gerichtstermine: "Wir stehen zu dem, was wir tun - aber ..."

Berlin - Aktivisten der "Letzten Generation" sind ab nächster Woche vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin zum beschleunigten Verfahren geladen. Doch sie kündigen an, nicht zu erscheinen.

Mit Protestaktionen blockiert die "Letzte Generation" Straßen.
Mit Protestaktionen blockiert die "Letzte Generation" Straßen.  © Paul Zinken/dpa

"Wir stehen mit Namen und Gesicht zu dem, was wir tun, wir stellen uns den juristischen Konsequenzen für unseren Protest", heißt es von den Anhängern der Klimaschutz-Gruppe am Montag.

Für die Verweigerung einiger der angesetzten 15 Verfahren geben die Aktivisten jedoch an, einen guten Grund zu haben:

Die Schnellverfahren seien nicht geeignet, eine faire juristische Auseinandersetzung mit den Protestaktionen zum Klimawandel zu führen.

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Angeprangert wird von der "Letzten Generation", dass die beschleunigten Verfahren sehr kurzfristig terminiert werden. Eine Ladung kann nach der Strafprozessordnung etwa 24 Stunden vorher erfolgen. Einige dieser seien erst nach dem Gerichtstermin bei den Personen eingetroffen.

Häufig fehle auch die Anklageschrift, sodass die Vorgeladenen die konkreten Tatvorwürfe nicht kennen würden. Zudem können im Schnellverfahren Beweisanträge einfacher abgelehnt werden und anstelle von Zeugenvernehmungen Protokolle vorgelesen werden.

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Ein Aktivist wird von Polizisten von der Straße getragen.
Ein Aktivist wird von Polizisten von der Straße getragen.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die von der Justiz im Jahr 2023 eingeführten zwei Sonderkammern für Schnellverfahren der "Letzten Generation" wurden Ende vergangenen Jahres aufgelöst.

Die Verfahrensweise habe sich als "nicht zielführend" erwiesen, hieß es vom Gericht. Dennoch terminiert die Berliner Staatsanwaltschaft beschleunigte Verfahren mit zunehmender Häufigkeit.

Die Aktivisten wollen dieses Vorgehen nicht hinnehmen. Daher habe ein Großteil der Angeklagten beschlossen, das beschleunigte Verfahren zu boykottieren.

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Mit dieser Aktion möchte die Gruppierung darauf aufmerksam machen, dass sie im Rahmen eines normalen Gerichtsverfahrens vorgeladen werden wollen.

Gegen die nicht erschienen Angeklagten könnten Vorführungshaftbefehle erlassen werden, wenn keine ausreichende Entschuldigung für das Wegbleiben vorgetragen wird.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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