Was Du darfst, was nicht! Ist es erlaubt, Klima-Kleber selbst wegzutragen?

Deutschland - Sie kleben auf der Straße und behindern den Berufsverkehr: die Klima-Aktivisten! Viele Verkehrsteilnehmer sind irritiert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Ein Rechtsanwalt klärt auf, welche Optionen Du hast, falls ein Klima-Aktivist vor Dir sitzt und was Du besser nicht tun solltest.

Rustikale Räumung: Ein Klima-Aktivist wird von der Polizei weggetragen.
Rustikale Räumung: Ein Klima-Aktivist wird von der Polizei weggetragen.  © Carsten Koall/dpa

Nachdem in dieser Woche mehrere Straßenblockaden in Deutschland, unter anderem Dresden und Berlin, durch Klima-Aktivisten verursacht wurden, fragen sich viele Verkehrsteilnehmer, wie sie im Fall der Fälle auf die penetranten Klima-Kleber reagieren sollen?

Der renommierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott (39) erklärt gegenüber der Rheinischen Post, wie sich genervte Autofahrer verhalten dürfen, wenn Aktivisten der "Letzten Generation" ihnen den Weg versperren.

Was viele Bürger nicht wissen: Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar - und Emotionen spielen bei der Beurteilung dieser Frage überhaupt keine Rolle!

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"Ich dürfte Notwehr gegen die Kleber üben, wenn ein rechtswidriger Angriff auf mich vorliegt. Das könnte dann der Fall sein, wenn es sich um Nötigung der Kleber gegen mich handelt" - so Rechtsanwalt Bott.

Doch ab wann handelt es sich im strafrechtlichen Sinne um Nötigung und wie dürfte die angesprochene Notwehr dann aussehen? An dieser Stelle unterscheidet der Jurist zwischen physischer und psychischer Straßenblockade.

"Sofern vor mir kein weiteres Fahrzeug steht, was mich tatsächlich am Weiterfahren hindert, liegt nach dieser Rechtsprechung keine Nötigung und damit auch kein Angriff auf mich vor, womit ein Wegtragen als Notwehrhandlung ausscheidet" - schlussfolgert der Anwalt und beruft sich auf die Grundsätze der sogenannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung.

Straßenblockade: Ab wann Du selbst Hand anlegen darfst

Nichts geht mehr: Dieser "Klima-Kleber" hat sich auf dem Asphalt festgeklebt.
Nichts geht mehr: Dieser "Klima-Kleber" hat sich auf dem Asphalt festgeklebt.  © Oliver Berg/dpa

Gewisse Umstände erlauben es den blockierten Verkehrsteilnehmern dennoch, aktiv in das Geschehen einzugreifen.

Der Paragraph der Notwehr und damit die Erlaubnis, die "Klima-Kleber" auf unsanfte Art und Weise von der Straße zu entfernen, kommt dem Experten zufolge bei folgender Sachlage zum Tragen.

"Anders könnte es sein, wenn über die bloße körperliche Anwesenheit der Kleber ein besonderer Druck auf mich ausgeübt wird, weil ich etwa durch die feste Verbindung der Personen mit der Straße tatsächlich und nicht nur psychisch am Weiterfahren gehindert werde."

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Da aber weiterhin die Polizei für die "Bereinigung" von Gefahrensituationen wie dieser zuständig ist, dürften Bilder von "in Notwehr geratenen" Verkehrsteilnehmer die Seltenheit darstellen. In Anbetracht dieser Lage hat die Polizei bereits Vorkehrungen getroffen, wie sie die Organisation und Durchführung im Umgang mit Straßenblockaden meistern will.

Hierzu wurden beispielsweise allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mehr als 10.000 Polizisten für genau diese Situationen ausgebildet. Auf diese Weise könne man die Einsatzdauer deutlich verkürzen und gleichzeitig die Gefahr für Verkehrsteilnehmer reduzieren.

Wer sich bezüglich der Rechtslage unsicher ist und keinen Ärger riskieren möchte, dem bleibt im Zweifelsfall dennoch eine spontane Lösung.

"Eine Anzeige ist immer möglich. Dann ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden das Verhalten der Kleber zu bewerten" - weiß Ingo Bott.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa

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