Autofahrer kassiert kurioses Knöllchen: Wofür, ist kaum zu glauben

Dietzenbach - Die Parkplatzsuche in Städten kann sich als schwierig gestalten. Wenn man dann eine Möglichkeit zum ordnungsgemäßen Abstellen seines Autos gefunden hat und dennoch einen Strafzettel kassiert, dann ist der Ärger verständlicherweise groß.

Weil der Autofahrer seine Scheibe vor dem Verlassen seines Wagens nicht vollständig schloss, fand er bei seiner Rückkehr ein Knöllchen vor. (Symbolfoto)
Weil der Autofahrer seine Scheibe vor dem Verlassen seines Wagens nicht vollständig schloss, fand er bei seiner Rückkehr ein Knöllchen vor. (Symbolfoto)  © 123RF/bradcalkins

Ein Fahrer erhielt ein Knöllchen in Höhe von 15 Euro. Schnell wurde aus Verwunderung Wut, wie die Offenbach Post berichtete.

Der Abgestrafte schilderte nämlich, dass die kuriose Ursache für das geahndete Vergehen ein geöffnetes Fenster gewesen sei!

Eigenen Angaben nach habe er die Scheibe höchstens "halb" offen stehen gelassen. Für den zuständigen Beamten, der angeblich vom Parksünder beschimpft und verbal aggressiv angegangen worden sei, war dies jedoch Grund genug, um das Vergehen zu quittieren, wie es ein Sprecher der Stadt Dietzenbach schilderte.

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Trotz allen Ärgers rund um den kuriosen Strafzettel, zeigt ein Blick in die geltenden Statuten jedoch, dass der Wachtmeister vollkommen richtig handelte.

Nicht vollständig geschlossene Scheibe hat Strafzettel zur Folge: StVZO gibt Polizist recht

In Paragraf 38a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist nämlich festgelegt, dass der Fahrer eines Autos dafür verantwortlich ist, den Wagen gegen unbefugte Benutzung, sprich einen möglichen Einbruch abzusichern. Da durch das - wenn auch vielleicht nur halb - geöffnete Fenster eher das Gegenteil der Fall war, war der Strafzettel durchaus rechtens.

Den Strafzettel musste der Parksünder nun zahlen, da ein Einspruch ins Leere lief.

Titelfoto: 123RF/bradcalkins

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