Frau bekommt Geldstrafe aufgebrummt, weil sie dieses Outfit in ihrem eigenen Laden trägt

Kelantan (Malaysia) - Als Lee (35) am Morgen ihr Outfit aus dem Schrank zusammensuchte, ahnte sie ganz sicher nicht, dass ihre Auswahl an jenem Tag richtig teuer für sie werden würde.

Dieses Outfit wurde für Ladeninhaberin Lee (35) richtig teuer.
Dieses Outfit wurde für Ladeninhaberin Lee (35) richtig teuer.  © Bildmontage/Screenshot/Facebook/Majlis Perbandaran Kota Bharu Bandar Raya Islam

Die Frau, von der lediglich der Vorname bekannt ist, führt in der malaysischen Stadt Kelantan ein Bekleidungsgeschäft.

Genau dort wurde ihr nun eine Strafe aufgebrummt, da ihr Outfit gegen Richtlinien verstoßen würde. Wie viel Geld sie zahlen soll, verriet Lee nicht.

Die 35-Jährige trug am 25. Juni ein übergroßes rosa T-Shirt, was ihre sommerlichen Shorts bedeckte.

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In einem Interview mit der Zeitung "Nanyang Siang Pau" erklärte Lee, dass sie sich seit der Eröffnung ihres Ladens meist ähnlich kleiden würde und noch nie Probleme mit den örtlichen Behörden bekommen hätte. Auch bei ihrem vorherigen Job in einem Friseursalon habe sie nie Schwierigkeiten aufgrund ihrer Kleiderwahl gehabt.

Doch der Stadtrat blieb hart: In einer Mitteilung erklären die Behörden, dass die nicht-muslimische Malaysierin "unanständig gekleidet" gewesen wäre.

Ihr sei eine siebentägige Frist gegeben worden, um das Bußgeld zu bezahlen, andernfalls drohen ihr rechtliche Schritte.

Minister fordert, Strafe zurückzuziehen

Die Malaysierin präsentiert ihren "Strafzettel" im Internet.
Die Malaysierin präsentiert ihren "Strafzettel" im Internet.  © Bildmontage/Screenshot/Facebook/Sunny See Yeap Seng

Nachdem die entrüstete 35-Jährige die Geschichte in den sozialen Medien geteilt hatte und der Fall viral ging, schaltete sich jetzt sogar der Entwicklungsminister der Kommunalverwaltung, Nga Kor Ming, ein. Der Politiker fordert, dass die Strafe gegen Lee zurückgezogen wird. Man verletze damit ihre verfassungsmäßig garantierten Freiheiten.

"Das war eine nicht-muslimische Händlerin in ihrem eigenen Geschäft und sie trug Shorts", erklärt Ming laut AsiaOne. "Dies sind Grundrechte und -freiheiten, die in der Bundesverfassung garantiert sind."

Man hätte Lee vielmehr auf ihr Outfit aufmerksam machen und sie über die Kleiderordnung für Nicht-Muslime aufklären sollen. Diese besagt nämlich, dass Geschäftsinhaber und deren Angestellte, die nicht dem muslimischen Glauben angehören, "anständige Kleidung" tragen sollen.

Für Gläubige gelten strengere Regeln: Musliminnen müssen in der Öffentlichkeit all ihre schambehafteten Körperregionen bedecken.

Titelfoto: Bildmontage/Screenshot/Facebook/Sunny See Yeap Seng,Majlis Perbandaran Kota Bharu Bandar Raya Islam

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