"Mit Kopf und Füßen": Zoll stoppt Reisenden mit groteskem Geschenk für Ehefrau

Düsseldorf - Zollbeamte in Düsseldorf staunten in dieser Woche nicht schlecht, als sie einen Reisenden (65) kontrollierten, der ein ziemlich groteskes Mitbringsel für seine Ehefrau im Gepäck hatte. Das Geschenk durfte der Mann anschließend nicht mehr übergeben.

Der 65-Jährige hatte auf seiner Reise eine Tasche aus Krokodilleder gekauft.
Der 65-Jährige hatte auf seiner Reise eine Tasche aus Krokodilleder gekauft.  © Zoll Düsseldorf

Seinen Liebsten daheim ein schönes Erinnerungsstück der letzten Reise mitzubringen, ist nicht verwerflich. Wenn Souvenirs allerdings aus streng geschützten Tierarten gefertigt werden, hört auch beim Zoll der Spaß auf, wie die Beamten am Freitag berichteten.

Diese Erfahrung musste auch ein 65-jähriger Ukrainer machen, der am 7. Mai aus Moldau nach Düsseldorf zurückkehrte, den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte und dabei kurzerhand von den anwesenden Zöllnern angehalten wurde.

Als die Beamten anschließend einen Blick in das Handgepäck des Mannes warfen, blickte ihnen dann ein gleichermaßen kurioses wie geschmackloses Mitbringsel entgegen: eine Handtasche, die aus Krokodilleder gefertigt worden war - und zwar "komplett mit Kopf und Füßen", wie der Zoll schilderte.

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Mit dem extravaganten Accessoire wollte der 65-Jährige seiner Frau eine Freude machen, doch aus dem Plan wurde nichts.

An der Tasche befanden sich neben dem Kopf sogar noch die Füße des Krokodils.
An der Tasche befanden sich neben dem Kopf sogar noch die Füße des Krokodils.  © Zoll Düsseldorf
Der 65-Jährige war aus Moldau mit der Tasche nach Deutschland eingereist.
Der 65-Jährige war aus Moldau mit der Tasche nach Deutschland eingereist.  © Zoll Düsseldorf

Zoll Düsseldorf nimmt Krokodil-Tasche in Verwahrung

Der Düsseldorfer Zoll beschlagnahmte die Tasche, die aus dem streng geschützten Sumpfkrokodil gefertigt worden war.
Der Düsseldorfer Zoll beschlagnahmte die Tasche, die aus dem streng geschützten Sumpfkrokodil gefertigt worden war.  © Zoll Düsseldorf

"Da vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, um welche Krokodilart es sich handelte, wurde die Tasche zunächst in Verwahrung genommen, und der Reisende musste seinen Heimweg ohne diese fortsetzen", erklärte ein Zoll-Sprecher.

Experten der Stadt Düsseldorf nahmen das Stück anschließend genau unter die Lupe und stellten fest, dass die Tasche aus der Haut des sogenannten Sumpfkrokodils gefertigt worden war - eine streng geschützte Art, die unter keinen Umständen nach Deutschland eingeführt werden darf!

Das zum Modeaccessoire verarbeitete Krokodil wurde daher beschlagnahmt, während gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet wurde. Nach Abschluss des Verfahrens soll die Tasche nun dem Bundesamt für Naturschutz übergeben werden.

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Der 65-Jährige hat jetzt mächtig Ärger am Hals - und greift bei seiner nächsten Reise besser zu legalen Souvenirs wie dem guten alten Kühlschrankmagneten ...

Titelfoto: Zoll Düsseldorf

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