"Mit Kopf und Füßen": Zoll stoppt Reisenden mit groteskem Geschenk für Ehefrau
Düsseldorf - Zollbeamte in Düsseldorf staunten in dieser Woche nicht schlecht, als sie einen Reisenden (65) kontrollierten, der ein ziemlich groteskes Mitbringsel für seine Ehefrau im Gepäck hatte. Das Geschenk durfte der Mann anschließend nicht mehr übergeben.
Alles in Kürze
- Zoll stoppt Reisenden mit Krokodil-Tasche in Düsseldorf
- Tasche aus Sumpfkrokodil-Haut gefertigt, streng geschützte Art
- Reisender wollte Ehefrau Geschenk machen, durfte es nicht übergeben
- Zoll beschlagnahmt Tasche, Strafverfahren gegen Reisenden eingeleitet
- Tasche wird dem Bundesamt für Naturschutz übergeben

Seinen Liebsten daheim ein schönes Erinnerungsstück der letzten Reise mitzubringen, ist nicht verwerflich. Wenn Souvenirs allerdings aus streng geschützten Tierarten gefertigt werden, hört auch beim Zoll der Spaß auf, wie die Beamten am Freitag berichteten.
Diese Erfahrung musste auch ein 65-jähriger Ukrainer machen, der am 7. Mai aus Moldau nach Düsseldorf zurückkehrte, den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte und dabei kurzerhand von den anwesenden Zöllnern angehalten wurde.
Als die Beamten anschließend einen Blick in das Handgepäck des Mannes warfen, blickte ihnen dann ein gleichermaßen kurioses wie geschmackloses Mitbringsel entgegen: eine Handtasche, die aus Krokodilleder gefertigt worden war - und zwar "komplett mit Kopf und Füßen", wie der Zoll schilderte.
Mit dem extravaganten Accessoire wollte der 65-Jährige seiner Frau eine Freude machen, doch aus dem Plan wurde nichts.


Zoll Düsseldorf nimmt Krokodil-Tasche in Verwahrung

"Da vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, um welche Krokodilart es sich handelte, wurde die Tasche zunächst in Verwahrung genommen, und der Reisende musste seinen Heimweg ohne diese fortsetzen", erklärte ein Zoll-Sprecher.
Experten der Stadt Düsseldorf nahmen das Stück anschließend genau unter die Lupe und stellten fest, dass die Tasche aus der Haut des sogenannten Sumpfkrokodils gefertigt worden war - eine streng geschützte Art, die unter keinen Umständen nach Deutschland eingeführt werden darf!
Das zum Modeaccessoire verarbeitete Krokodil wurde daher beschlagnahmt, während gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet wurde. Nach Abschluss des Verfahrens soll die Tasche nun dem Bundesamt für Naturschutz übergeben werden.
Der 65-Jährige hat jetzt mächtig Ärger am Hals - und greift bei seiner nächsten Reise besser zu legalen Souvenirs wie dem guten alten Kühlschrankmagneten ...
Titelfoto: Zoll Düsseldorf