Tierarzt behandelt Pferd mit Homöopathie - Geldstrafe!

Yverdon-Les-Bains (Schweiz) - Ist das noch Tierliebe oder schon stures Verhalten? Ein Tierarzt, der Anhänger von alternativen Heilmethoden ist, behandelte ein Pferd mit einer homöopathischen Therapie, obwohl es bereits schwer krank war. Ein Gericht verurteilte den Mann deshalb zu einer Geldstrafe.

In der Schweiz wollte ein Tierarzt ein krankes Pferd mit Pflanzenheilkunde und Homöopathie statt wissenschaftliche Medizin behandeln. (Symbolbild)
In der Schweiz wollte ein Tierarzt ein krankes Pferd mit Pflanzenheilkunde und Homöopathie statt wissenschaftliche Medizin behandeln. (Symbolbild)  © 123rf.com/rdonar

Der Arzt aus dem Schweizer Kanton Waadt weigerte sich strikt, das Tier nach den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Medizin zu versorgen und bestand stattdessen bei seiner Behandlung auf Homöopathie, berichtet die Schweizer Boulevardzeitung 20 Minuten.

Weil das Pferd an einer endokrinen Störung litt und ganz offensichtlich große Qualen aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustands empfand, rieten ihm noch zwei Kollegen, auf schulmedizinische Methoden zurückzugreifen. Für den Arzt kam das jedoch nicht infrage.

Die alternative Behandlung reichte jedoch nicht aus, und das Pferd musste schließlich eingeschläfert werden, damit es von seinem Leid befreit wurde.

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Daraufhin zeigte der Kantonstierarzt den Mann an, der wegen vorsätzlicher Misshandlung eines Pferdes angeklagt und nun zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Arzt ändert seine Meinung nicht

Zuvor hatte der Angeklagte seine Verurteilung angefochten. Doch seine und die Argumente seines Anwaltes überzeugten das zuständige Gericht in Yverdon-les-Bains nicht.

Danach sei er überzeugt gewesen, dass die Symptome des Pferdes auf dessen metabolischen Stresszustand zurückzuführen waren - und er bestand weiterhin beratungsresistent und mit beharrlicher Konsequenz auf die homöopathische Behandlung.

Am Ende wurde der Tierarzt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 40 Franken (rund 41 Euro), ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Außerdem wurde ihm ein Bußgeld in Höhe von 400 Franken (405 Euro) aufgebrummt. Und die Kosten des Verfahrens über 1825 Franken (1847 Euro) muss er auch noch bezahlen.

Titelfoto: 123rf.com/rdonar

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