Wenn die Heizung ausfällt: Rechte und Risiken für Mieter

Dresden - Nach dem Protest der frierenden Mieter in den Vonovia-Häusern in Nickern stellt sich die Frage nach Rechten und Risiken. Denn häufig dominiert die Angst vor einer Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Vermieter konfrontiert wird oder die Presse eingeschaltet.

Was soll man tun, wenn die Heizung streikt und kaltes Wasser aus den Leitungen kommt?
Was soll man tun, wenn die Heizung streikt und kaltes Wasser aus den Leitungen kommt?  © imago/Udo Kröner

"Eine Kündigung droht nur, wenn vertragswidrig oder gesetzeswidrig gehandelt wird", erklärt Jurist Florian Bau vom Mieterverein Dresden.

Grundsätzlich muss kein Mieter eine Mietminderung beantragen, sie greife "automatisch".

Sollte der Mieter Argumente haben, die ein Vermieter nicht akzeptiert und somit keine Minderung ansetzt, entscheidet das Gericht.

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Wenn man sich bei der Einschätzung seiner Kosten irrt und dennoch Mietminderung beantragt, kann das Konsequenzen haben.

Florian Bau warnt vor Kündigung

Florian Bau vom Mieterverein am Fetscherplatz in Dresden berät genau in diesen Fragen.
Florian Bau vom Mieterverein am Fetscherplatz in Dresden berät genau in diesen Fragen.  © Christian Juppe

"Überschreitet ein solcher Mietrückstand insgesamt eine Warmmiete, droht bereits die ordentliche Kündigung durch den Vermieter", warnt Bau.

Sollten zwei Warmmieten fehlen und das vom Vermieter als rechtswidrig ausgelegt werden, droht fristlose Kündigung.

Am besten beraten sind Mieter immer noch, wenn sie sich frühzeitig über ihre Rechte und die Risiken fachmännisch beraten lassen: mieterverein-dresden.de.

Titelfoto: Bildmontage: imago/Udo Kröner, Christian Juppe

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