Drama um verletzte Katze: Lufthansa-Passagier zieht gegen Airline vor Gericht

Kalifornien (USA) - Ein Flug von Warschau nach München ist für einen Lufthansa-Passagier und seine Katze zum Drama geworden – und landet nun vor einem US-Bundesgericht. Der Vorwurf: Tierquälerei und übergriffiges Verhalten des Kabinenpersonals.

Der Vorfall ereignete sich an Bord eines Lufthansa-Cityline-Fluges von Warschau nach München. (Symbolbild)
Der Vorfall ereignete sich an Bord eines Lufthansa-Cityline-Fluges von Warschau nach München. (Symbolbild)  © INA FASSBENDER / AFP

Am 5. Oktober soll der Passagier während des Fluges versucht haben, den Transportbehälter seiner gestressten Katze zu öffnen, um sie zu beruhigen.

Doch das gefiel einer Flugbegleiterin gar nicht. Laut Klage soll sie den Passagier gleich dreimal streng gewarnt haben, die Box geschlossen zu halten. Schließlich sei sie laut geworden, als er sich nicht daran hielt.

Daraufhin habe sie ihn sogar an der Schulter gepackt und gedroht, dass die Maschine notlanden müsste, falls er nicht sofort gehorche. Der Passagier erschrak und quetschte dabei den Tierkäfig unter seinen Sitz. Die Folge: Die Katze soll sich verletzt haben.

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Nach der Landung in München wurde der Mann zunächst auf die sogenannte "Blacklist" der Airline gesetzt – er durfte also zunächst nicht weiterfliegen. Erst nach einer Diskussion am Gate konnte er den Anschlussflug nach San Francisco antreten.

Der Passagier fordert Schadenersatz

Laut Klage wurde die Katze während des Fluges in ihrer Transportbox verletzt. (Symbolbild)
Laut Klage wurde die Katze während des Fluges in ihrer Transportbox verletzt. (Symbolbild)  © 123RF/liudmilachernetska

Jetzt klagt er im US-Bundestaat Kalifornien gegen die Lufthansa.

Dabei beruft er sich auf das Montrealer Übereinkommen, das Airlines für Verletzungen und seelische Schäden während eines Fluges haftbar machen kann.

In seiner Klage verlangt er nicht nur die Rückerstattung sämtlicher Flugkosten, sondern auch 2000 Dollar für seine verletzte Katze.

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Eine Lufthansa-Sprecherin erklärte auf TAG24-Anfrage: "Da es sich bei dem Vorgang um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns aus rechtlichen Gründen nicht äußern."

Titelfoto: Montage: INA FASSBENDER / AFP, 123rf/liudmilachernetska

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