Messerattacke auf SPD-Politikerin: Tochter angeklagt

Von Florentine Dame, Yuriko Wahl-Immel 

Herdecke - Rund acht Monate nach der lebensbedrohlichen Messerattacke auf die SPD-Politikerin Iris Stalzer (58) aus Herdecke in Nordrhein-Westfalen ist ihre Tochter (17) wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden.

Mit lebensbedrohlichen Verletzungen kam die Politikerin damals ins Krankenhaus.  © Alex Talash/dpa

Das sagten der ermittelnde Oberstaatsanwalt aus Hagen, Bernd Haldorn, und der Anwalt der 17-jährigen Tochter, Andreas Trode, der Deutschen Presse-Agentur.

Am 7. Oktober 2025 war es zu einer Gewalttat gegen Stalzer im Haus der Familie gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendlichen vor, ihrer Mutter mehrere Messerstiche mit zwei unterschiedlichen Messer zugefügt zu haben.

Zudem soll sie mit einem Gegenstand gegen den Kopf von Stalzer geschlagen haben. Die Kommunalpolitikerin erlitt einen Nasenbeinbruch. 

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Das Amtsgericht Hagen prüfe nun die Zulassung der Anklage, so Ermittler Haldorn. Wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten werde ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. 

Die 58-Jährige hatte sich gesundheitlich schnell erholt und war Anfang November 2025 als Bürgermeisterin von Herdecke vereidigt worden. Damals hatten viele noch die Bilder vom Rettungshubschrauber am Tattag vor Augen. Zudem gab es Berichte über ein wohl stundenlanges Martyrium und furchtbare Verletzungen an Kopf und Körper. 

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Ermittlungen gegen Bruder der 17-jährigen Tatverdächtigen eingestellt

Iris Stalzer (58) hatte sich gesundheitlich schnell erholt und wurde im November als Bürgermeisterin vereidigt.  © Christoph Reichwein/dpa

Stalzers Adoptivtochter stand von Beginn an unter dringendem Tatverdacht. Gegen die 17-Jährige war Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Eine Tötungsabsicht sei dabei nicht zu erkennen gewesen, sagte Haldorn. Es stehe fest, dass die 17-Jährige selbst den Notruf abgesetzt habe. 

Zu den Vorwürfen habe die Beschuldigte bisher keine Angaben gemacht. Zu einem möglichen Motiv wollte sich der Ermittler mit Verweis auf das jugendliche Alter der Beschuldigten nicht äußern. 

Gegen den Bruder der 17-Jährigen war zunächst ebenfalls ermittelt worden. Die Ermittlungen gegen ihn seien aber eingestellt worden, weil er nicht am Geschehen beteiligt gewesen sei, so Oberstaatsanwalt Haldorn. 

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In der Familie hatte es laut Polizei schon länger Konflikte gegeben. Mutter und Kinder hätten sich bei der Polizei auch gegenseitig der häuslichen Gewalt beschuldigt, hieß es damals. 

Rechtsanwalt Trode sagte, seine Mandantin sei nach der Tat kurzzeitig in einer Psychiatrie untergebracht gewesen und später von einem Gutachter als schuldfähig eingestuft worden.

Wo sich die 17-Jährige seitdem aufhalte, sei zu ihrem Schutz geheim. Dass die Anklage von gefährlicher Körperverletzung ausgehe, zeige deutlich, dass es bei ihr keinen Tötungsvorsatz gegeben habe. 

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