Tödliche Messerattacke in Fun-Parc: So lange muss der Täter hinter Gitter

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Von Felix Müschen

Lübeck/Trittau - Nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes in einer Diskothek hat das Landgericht Lübeck einen 22-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah den Tatbestand des Totschlags als erwiesen an.

Am 13. April 2025 kam es in einer Disco in Trittau zu einer tödlichen Messerattacke. Ein 21-Jähriger starb.
Am 13. April 2025 kam es in einer Disco in Trittau zu einer tödlichen Messerattacke. Ein 21-Jähriger starb.  © NEWS5/René Schröder

"Wer mit einem Messer in dieser Weise und mit dieser Wucht in den Oberkörper sticht, der nimmt den Tod willentlich in Kauf", sagte die Richterin Gesine Brunkow bei der Urteilsverkündung. 

In einer Diskothek in Trittau im Kreis Stormarn kam es in den frühen Morgenstunden des 13. April 2025 zu einer Auseinandersetzung. Dabei zog der Angeklagte nach den Worten der Richterin ein Messer und versetzte einem 21-Jährigen einen tödlichen Stich.

Es war nur ein Stich zwischen die Rippen - dieser verletzte aber die Lunge des Opfers und führte zu dessen Tod. Das Messer hatte sich der Angeklagte laut Brunkow vor der Tat von einem Freund geliehen.

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Insgesamt habe die Schlägerei nur 28 Sekunden gedauert. Laut der Richterin hatte das Opfer keine Chance den Stich zu überleben - der junge Mann starb noch vor Ort.

Die Anwaltschaft forderte wegen Totschlags eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Die Nebenklage verlangte sogar zwölf Jahre.

Verteidigung des Angeklagten plädierte bis zuletzt auf Freispruch

Der Angeklagte (22, M.) wurde vor dem Landgericht Lübeck zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte (22, M.) wurde vor dem Landgericht Lübeck zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt.  © Markus Scholz/dpa

Auf Freispruch plädierte hingegen die Verteidigung. Aus ihrer Sicht sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte der Täter ist.

Für die Kammer sei es jedoch ausgeschlossen, dass außer dem Angeklagten eine andere Person in Betracht komme, erklärte die Richterin. Dies zeigten etwa auch Videoaufnahmen aus der Diskothek.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Es ist bisher nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Fotomontage: NEWS5/René Schröder, Markus Scholz/dpa

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