Kontrolle in Burg: Polizei stoppt 24-Jährigen mit verbotener Tätowierung!

Burg (bei Magdeburg) - In der Bahnhofstraße in Burg (Landkreis Jerichower Land) stellten Polizeibeamte am Montagnachmittag einen jungen Mann mit einer verfassungsfeindlichen Tätowierung fest.

Die Tätowierung des Mannes gilt in Deutschland gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs als verbotenes Symbol. (Symbolbild)
Die Tätowierung des Mannes gilt in Deutschland gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs als verbotenes Symbol. (Symbolbild)  © dpa/Christophe Gateau

Eine Streife der Polizei hielt den 24-Jährigen zu einer normalen Kontrolle an. Hierbei bemerkten die Beamten ein auffälliges Tattoo auf dem Arm des jungen Mannes.

Bei der Tätowierung handelte es sich um einen etwa 10 x 10 Zentimeter großen SS-Totenkopf, der als verfassungsfeindliches Symbol gilt und in Deutschland gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs verboten ist.

Um Beweismaterial zu sichern, wurde der fragwürdige Körperschmuck durch die Polizei fotografiert.

Der Beschuldigte darauf hingewiesen, dass das öffentliche Zeigen eines derartigen Tattoos eine strafbare Handlung darstellt. Die weitere Bearbeitung des Falls liegt nun bei den zuständigen Ermittlungsbehörden.

Titelfoto: dpa/Christophe Gateau

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