Mörder von Walter Lübcke wird heute als Zeuge im Untersuchungs-Ausschuss befragt

Wiesbaden - Der verurteilte Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (†65) wird am heutigen Freitag im Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags als Zeuge befragt.

Stephan Ernst (48) wurde wegen des Mordes an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt.
Stephan Ernst (48) wurde wegen des Mordes an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt.  © dpa/dpa-Pool/Boris Rössler

Der Ausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall und mögliche Versäumnisse beleuchten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte Stephan Ernst (48) wegen des Mordes an dem CDU-Politiker Lübcke im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er hatte Lübcke im Juni 2019 auf dessen Terrasse aus rechtsextremistischen Motiven erschossen. Bei der Befragung von Ernst im Untersuchungsausschuss soll es unter anderem darum gehen, wie er an Waffen gelangte und sein Schießtraining organisierte.

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Aus Sicherheitsgründen wird er nicht im Landtagsgebäude, sondern im Landgericht Wiesbaden befragt. Zudem war die Verlegung der Befragung auch eine Frage der Pietät gewesen: Der Mörder des ehemaligen Abgeordneten Lübcke sollte nicht im Landtag auftreten.

Im Prozess hatten die Richter sich kritisch zu Ernsts schwankendem Aussageverhalten geäußert und seine Glaubwürdigkeit angezweifelt. Christian Heinz (CDU, 46), der Vorsitzende des Ausschusses, setzte daher vor der Befragung des Zeugen keine allzu große Hoffnung in dessen Aussagen.

Welche Verbindungen hatte Stephan Ernst zur rechtsradikalen Szene?

Stephan Ernst hatte Walter Lübcke (†65) im Juni 2019 auf der Terrasse dessen Hauses im nordhessischen Wolfhagen erschossen.
Stephan Ernst hatte Walter Lübcke (†65) im Juni 2019 auf der Terrasse dessen Hauses im nordhessischen Wolfhagen erschossen.  © dpa/Swen Pförtner

Der Ansatz der SPD sei im Gegensatz zum Gerichtsprozess vor allem die Aufklärung der hinter dem Täter stehenden Netzwerke, so der SPD-Obmann Günter Rudolph (66) vor der Ausschusssitzung. So solle es etwa um die Verbindungen von Ernst in der rechtsextremen Szene gehen.

Die Aussagen Ernsts dürften auch eine Frage der Glaubwürdigkeit seiner im Prozess erklärten Distanzierung von der Szene sein. Er hatte noch während des Verfahrens vor dem Frankfurter OLG um die Aufnahme in ein Aussteigerprogramm gebeten.

Ernst, der vor der Polizei und im Prozess widersprüchliche Tatversionen geschildert hatte, war als Alleintäter verurteilt worden.

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Ein ehemaliger Freund und Arbeitskollege, der wegen Beihilfe angeklagt war, wurde mangels Beweisen von diesem Vorwurf freigesprochen. Auch er soll Ende November als Zeuge im Ausschuss befragt werden.

Titelfoto: dpa/dpa-Pool/Boris Rössler

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