Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette: Verteidiger erhebt schwere Vorwürfe
Von Helen Hoffmann, Janet Binder
Verden - Die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat am Mittwoch die Rahmenbedingungen des Prozesses wegen bewaffneter Raubüberfälle kritisiert.
"Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren", kritisierte ihr Anwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Verden.
Er begründete das mit den hohen Sicherheitsvorkehrungen, dem Sondergerichtssaal und dem Transport seiner Mandantin zwischen Haftanstalt und Gericht in einem Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen. "Das hat mit Verlaub mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun", sagte der Verteidiger.
Er kritisierte, der Vorsitzende Richter sei speziell für den Fall ausgesucht worden. Auch das sei bei einem "normalen Raubverfahren" nicht üblich.
Der Verteidiger erklärte, dass das Gericht während des Verfahrens seiner Überzeugung nach gegen diverse Gesetze und Richtlinien verstoßen habe.
Verteidiger: Vorliegende KI-Daten dürfen nicht für Urteilsfindung verwendet werden
So sei zur Datenauswertung Künstliche Intelligenz verwendet worden. Von der KI seien nur belastende Daten für die Ermittler herausgefiltert worden.
Bei der Software handele es sich zudem um ein kommerzielles Produkt eines israelischen Unternehmens. Die Daten dürften daher nicht für die Urteilsfindung verwendet werden, so der Jurist.
Er kritisierte auch, dass Sachverständige nicht vor Gericht zu ihren Gutachten befragt werden konnten. So sei deren Expertise nicht überprüfbar gewesen. Auch die Aussagekraft der am Tatort gefundenen DNA-Spuren bezweifelte er.
Die in Berlin festgenommene Klette steht seit März 2025 vor Gericht.
Laut Anklage soll sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (72) zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen und mehr als zwei Millionen Euro erbeutet haben.
Erstmeldung von 7.03 Uhr, aktualisiert um 13 Uhr.
Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

