Nach dem Urlaub ist vor der Heimreise: So bleibt die Rückkehr stressfrei

Landshut - Damit die Rückkehr aus den Ferien nicht zum unerwarteten Fiasko wird, gibt das Hauptzollamt Landshut ein paar Tipps für alle Reisenden.

Muscheln als Souvenirs? Klingt problemlos, könnte am Grenzübergang allerdings für ordentlich unnötigen Ärger sorgen.
Muscheln als Souvenirs? Klingt problemlos, könnte am Grenzübergang allerdings für ordentlich unnötigen Ärger sorgen.  © Zoll

Wer aus einem Nicht-EU-Land (oder bestimmten Sondergebieten wie Kanarische Inseln oder Helgoland) zurückkommt, darf nur begrenzte Mengen bestimmter Waren zollfrei einführen. Dazu zählen:

  • Tabakwaren (z. B. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren pro Person ab 17 Jahren)
  • Alkohol (z. B. ein Liter Hochprozentiges oder zwei Liter Wein/Spirituosen)
  • Bier (bis zu 16 Liter)
  • Arzneimittel (nur für den persönlichen Bedarf)
  • Kraftstoff (Tankinhalt plus höchstens zehn Liter im Reservekanister)
  • sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (bei Flug-/Seereisen bis 430 Euro, unter 15 Jahren nur bis 175 Euro)

Eigene Regeln gelten, wenn sie kommerziell eingeführt werden - was beim Familienurlaub wohl ohnehin ausgeschlossen sein sollte. Reisen innerhalb der EU sind grundsätzlich frei von Zollvorgaben.

Ferienstart in NRW: So lässt sich unnötiger Reise-Stress vermeiden
Reisen Ferienstart in NRW: So lässt sich unnötiger Reise-Stress vermeiden
Touristin bestellt Salat im Restaurant: Als sie auf die Rechnung schaut, fällt sie aus allen Wolken
Reisen Touristin bestellt Salat im Restaurant: Als sie auf die Rechnung schaut, fällt sie aus allen Wolken

Aber: Ausgenommen sind Genussmitteln, für die nationale Verbrauchsteuern gelten. Hier gelten Richtmengen, ab denen kein Eigenbedarf mehr angenommen wird. Also besser nicht mit 20 Kilo ibizenkischen Kaffee nach Hause fliegen.

Und nicht vergessen: Die Freigrenzen gelten nur für Waren, die tatsächlich mitgeführt werden - also im eigenen Koffer oder Handgepäck. Vor- oder Nachsendungen unterliegen wieder ganz anderen Regeln.

Obacht: Instantpulver kann geschützte Pflanzenteile beinhalten

Wenn der Urlaub vorbei ist, möchte man entspannt zu Hause ankommen. Der Zoll gibt ein paar Tipps, wie zumindest von dessen Seite her nichts dagegenspricht.
Wenn der Urlaub vorbei ist, möchte man entspannt zu Hause ankommen. Der Zoll gibt ein paar Tipps, wie zumindest von dessen Seite her nichts dagegenspricht.  © Felix Hörhager/dpa

Auf ihrer Internetseite listet die Beamten viele Details zu dem Thema auf.

Wenig Spaß versteht der Zoll beim Thema Artenschutz. Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen (wie Elfenbein, Korallen oder Schildpatt) unterliegen strengen Regeln.

"Auch vermeintlich gewöhnliche Lebensmittelzubereitungen wie Instantpulver können geschützte Pflanzenteile beinhalten", so Zoll-Sprecherin Elvira Enders-Beetschen.

Urlaub in Italien teurer: Land will Ausländer für Durchfahrt blechen lassen
Reisen Urlaub in Italien teurer: Land will Ausländer für Durchfahrt blechen lassen
Stressfrei durch den Zoll: Das darf nach dem Ferien-Trip im Koffer sein
Reisen Stressfrei durch den Zoll: Das darf nach dem Ferien-Trip im Koffer sein

Beispielsweise wurden vor wenigen Wochen in Suben Portionspackungen mit "Salep" beschlagnahmt - einem Pulver aus Orchideenwurzeln, das in Heißgetränken verwendet wird. Problem: Solche Produkte können gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen.

Enders-Beetschen rät den Reisenden: "Damit [...] es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren."

Denn, so die Sprecherin weiter, gelte auch in solchen Fällen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Details findet man unter www.artenschutz-online.de. Und Tipps zum Reisebeginn findet Ihr hier.

Titelfoto: Felix Hörhager/dpa

Mehr zum Thema Reisen: