Landshut - Damit die Rückkehr aus den Ferien nicht zum unerwarteten Fiasko wird, gibt das Hauptzollamt Landshut ein paar Tipps für alle Reisenden.
Wer aus einem Nicht-EU-Land (oder bestimmten Sondergebieten wie Kanarische Inseln oder Helgoland) zurückkommt, darf nur begrenzte Mengen bestimmter Waren zollfrei einführen. Dazu zählen:
- Tabakwaren (z. B. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren pro Person ab 17 Jahren)
- Alkohol (z. B. ein Liter Hochprozentiges oder zwei Liter Wein/Spirituosen)
- Bier (bis zu 16 Liter)
- Arzneimittel (nur für den persönlichen Bedarf)
- Kraftstoff (Tankinhalt plus höchstens zehn Liter im Reservekanister)
- sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (bei Flug-/Seereisen bis 430 Euro, unter 15 Jahren nur bis 175 Euro)
Eigene Regeln gelten, wenn sie kommerziell eingeführt werden - was beim Familienurlaub wohl ohnehin ausgeschlossen sein sollte. Reisen innerhalb der EU sind grundsätzlich frei von Zollvorgaben.
Aber: Ausgenommen sind Genussmitteln, für die nationale Verbrauchsteuern gelten. Hier gelten Richtmengen, ab denen kein Eigenbedarf mehr angenommen wird. Also besser nicht mit 20 Kilo ibizenkischen Kaffee nach Hause fliegen.
Und nicht vergessen: Die Freigrenzen gelten nur für Waren, die tatsächlich mitgeführt werden - also im eigenen Koffer oder Handgepäck. Vor- oder Nachsendungen unterliegen wieder ganz anderen Regeln.
Obacht: Instantpulver kann geschützte Pflanzenteile beinhalten
Auf ihrer Internetseite listet die Beamten viele Details zu dem Thema auf.
Wenig Spaß versteht der Zoll beim Thema Artenschutz. Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen (wie Elfenbein, Korallen oder Schildpatt) unterliegen strengen Regeln.
"Auch vermeintlich gewöhnliche Lebensmittelzubereitungen wie Instantpulver können geschützte Pflanzenteile beinhalten", so Zoll-Sprecherin Elvira Enders-Beetschen.
Beispielsweise wurden vor wenigen Wochen in Suben Portionspackungen mit "Salep" beschlagnahmt - einem Pulver aus Orchideenwurzeln, das in Heißgetränken verwendet wird. Problem: Solche Produkte können gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen.
Enders-Beetschen rät den Reisenden: "Damit [...] es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren."
Denn, so die Sprecherin weiter, gelte auch in solchen Fällen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Details findet man unter www.artenschutz-online.de. Und Tipps zum Reisebeginn findet Ihr hier.