Erzbistum Köln knallhart! Missbrauchs-Priester bleibt schuldig

Von Birgit Reichert

Trier/Köln - Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das Urteil gegen einen Priester im Ruhestand aus dem Großraum Trier wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt.

Der verurteilte Priester aus Trier kann gegen das frische Urteil keine Berufung mehr einlegen. (Symbolbild)
Der verurteilte Priester aus Trier kann gegen das frische Urteil keine Berufung mehr einlegen. (Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa-Zentralbild/dpa

Das teilte das Bischöfliche Generalvikariat Trier mit. Der Geistliche war im April 2023 in einem kirchlichen Strafprozess im Bistum Trier wegen Missbrauchs einer minderjährigen Person schuldig gesprochen worden.

Gegen dieses Urteil hatte der Priester beim Dikasterium für die Glaubenslehre Berufung eingelegt. Das Dikasterium hatte den Fall dann in zweiter Instanz an das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln verwiesen.

Das Kölner Kirchengericht habe nun die auferlegten Strafen bestätigt, teilte das Bistum Trier mit. Der Mann bekommt sein Ruhestandsgehalt gekürzt, darf dauerhaft keine priesterlichen Dienste mehr ausüben und nicht mehr als Priester erkennbar sein. Eine Berufung dagegen ist nicht mehr möglich.

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Im Frühjahr 2019 waren Vorwürfe gegen den Ruhestandsgeistlichen angezeigt worden. Sie bezogen sich auf Mitte der 2000er-Jahre.

Das Bistum hatte eine kirchenrechtliche Voruntersuchung Anfang 2021 abgeschlossen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Ende 2019 eingestellt.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa-Zentralbild/dpa

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