Auch Köln betroffen: Nahverkehr wird am Freitag wieder bestreikt

Von Volker Danisch

Köln - In Köln, Bonn und Monheim müssen Fahrgäste an diesem Freitag (6. März) mit massiven Einschränkungen im kommunalen Nahverkehr rechnen.

Busse und S-Bahnen bleiben am Freitag in Köln stehen. Grund ist ein erneuter Warnstreik.  © Henning Kaiser/dpa

Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), der Stadtwerke Bonn sowie der Bahnen der Stadt Monheim zu einem ganztägigen, regionalen Warnstreik auf, wie eine Sprecherin mitteilte.

Verdi geht davon aus, dass in den betroffenen Unternehmen am Freitag von der frühesten bis zur spätesten Schicht keine Busse und Bahnen fahren werden. S-Bahnen und Regionalzüge sind hingegen nicht betroffen.

Die zweite Verhandlungsrunde für die etwa 30.000 Beschäftigten in rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben in Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag (3. März) in Bochum ohne eine Einigung zu Ende gegangen.

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Verdi NRW will die wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich verkürzen. Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten soll von zehn auf elf Stunden erhöht werden. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit soll von 25 Prozent des Stundenentgelts auf mindestens 40 Prozent steigen, fordert Verdi NRW.

Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen wirft Verdi seit Wochen vor, die Augen vor der desolaten Finanzlage der Verkehrs-Betriebe zu verschließen.

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Trotz Warnstreik: Schulpflicht besteht weiterhin

Obwohl viele Linien ausfallen, besteht für Schüler weiterhin die Schulpflicht.  © Henning Kaiser/dpa

Die Tarif- und Entgeltbedingungen hätten sich schon deutlich verbessert, der Nahverkehr biete bereits jetzt attraktive Arbeitsplätze.

Würde man den Forderungen nachkommen, müsse voraussichtlich an vielen Stellen verstärkt etwa über die Einstellung von Linien, längere Takte und die Vergabe von Beförderungen ans private Busgewerbe nachgedacht werden.

Das NRW-Schulministerium hatte bei vorangegangenen Warnstreiks im Nahverkehr darauf hingewiesen, dass Schulpflicht besteht: "Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin."

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