21-Jähriger plante Anschlag in Magdeburg: Haft bis Januar angeordnet

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - Der wegen möglicher Anschlagspläne in Magdeburg festgesetzte 21-jährige Tadschike ist vorerst bis Anfang Januar in Haft.

Im Fall um den 21-jährigen Tadschiken, der einen Anschlag geplant haben soll, steht das Innenministerium von Sachsen-Anhalt mit weiteren Behörden im Austausch.
Im Fall um den 21-jährigen Tadschiken, der einen Anschlag geplant haben soll, steht das Innenministerium von Sachsen-Anhalt mit weiteren Behörden im Austausch.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Zur Vorbereitung der Abschiebungsanordnung habe das Amtsgericht Magdeburg richterlich die Haft bis zum 7. Januar 2026 angeordnet, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat bisher kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wurde zwar geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat besteht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Doch die rechtliche Bewertung habe ergeben, dass dem gegenwärtig nicht so sei.

Die Anschlagspläne seien hinsichtlich des Tatorts, der Tatzeit und der Tatumstände noch nicht hinreichend konkret gewesen. Bei neuen Erkenntnissen soll der Sachverhalt erneut bewertet werden.

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Welche Folgen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft für die geplante Abschiebung hat, ist derzeit offen. "Zwischen den Justizbehörden und der Polizei besteht ein sachgerechter und fortlaufender Informationsaustausch. Die vorliegenden Erkenntnisse werden den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt", sagte die Sprecherin des Innenministeriums.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) dauerten gegenwärtig an.

Auch freiwillige Ausreise wird geprüft

Der vorerst festgenommene 21-Jährige befindet sich momentan in der JVA Halle (Saale). (Symbolfoto)
Der vorerst festgenommene 21-Jährige befindet sich momentan in der JVA Halle (Saale). (Symbolfoto)  © Leonie Asendorpf/dpa

Das Innenministerium verweist zudem darauf, die Gewahrsamnahme sei durchgeführt worden, "um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer schweren Gewaltstraftat zu verhindern". Diese polizeiliche Maßnahme sei durch einen richterlichen Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg bestätigt worden, hieß es.

Der 21-Jährige war vergangenen Freitag in Magdeburg in Gewahrsam genommen worden. Dadurch sollte ein möglicher Anschlag auf größere Menschenmengen verhindert werden. Den mutmaßlichen Plänen könnte eine islamistische Motivation zugrunde liegen.

Der Mann befindet sich aktuell in Vorbereitungshaft in der Justizvollzugsanstalt Halle.

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Die Vorbereitungshaft ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dort heißt es: Ein Ausländer sei zur Vorbereitung der Ausweisung oder der Abschiebungsanordnung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, wenn über die Ausweisung oder die Abschiebungsanordnung nicht sofort entschieden werden könne und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde.

Der Tadschike war im Juni 2024 mit einem Visum nach Deutschland eingereist. Das Innenministerium bereitet eine Abschiebung vor. Parallel dazu wird eine kontrollierte freiwillige Ausreise nach Tadschikistan geprüft.

Titelfoto: Leonie Asendorpf/dpa

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