Er soll dem IS die Treue geschworen haben: 33-Jähriger in Terrorprozess verurteilt

Von Inga Jahn

Halle (Saale) - In verschiedenen Funktionen war ein 33 Jahre alter Iraker Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und ist dafür nun in Halle zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Am Donnerstag wurde der 33-Jährige verurteilt. Er soll von Mai 2014 bis November 2016 dem IS angehört haben.
Am Donnerstag wurde der 33-Jährige verurteilt. Er soll von Mai 2014 bis November 2016 dem IS angehört haben.  © Hendrik Schmidt/dpa

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass er dem IS "zumindest vom 21. Mai 2014 bis zum 1. November 2016" angehörte, erklärte die Vorsitzende Richterin. Er habe sich überwiegend im Osten Syriens und im Westen des Irans aufgehalten.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte die Mitgliedschaft des Mannes und seine Beteiligung in der terroristischen Vereinigung unter anderem auf Grundlage von acht Listen des IS nachweisen können. Die Richterin sagte, es sei denkbar, dass er sich dem IS nach dem Machtwechsel in seinem Heimatland aus Rache angeschlossen hat. Der 33-Jährige äußerte sich bis zuletzt nicht zu den Vorwürfen.

Auf den sogenannten IS-Listen war den Angaben nach dokumentiert worden, welche Personen Geld - etwa für den Unterhalt - vom IS bekommen haben. Nach Angaben der Richterin haben US-amerikanische Behörden diese Listen in den Kriegsgebieten erlangt. Sie sind laut Gutachten authentisch und stammen "zweifellos vom IS". Auch in anderen Verfahren waren solche Listen schon als Beweismittel verwendet worden.

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Die Listen zeigten auch, dass der 33-Jährige während der rund zweieinhalb Jahre durchgehend Mitglied und in verschiedenen Funktionen für den IS im Einsatz war. Zeitweise habe er auch "eine nicht ganz unbedeutende Rolle" gehabt. Der Mann hat den Angaben nach auch einen Treueeid auf den damaligen Führer des IS abgelegt. Heute soll er den IS nicht mehr unterstützen und sich freiwillig abgewendet haben.

Mitglied der "vielleicht abscheulichsten Vereinigung der Welt"

Screenshot eines IS-Propagandavideos. Es soll IS-Kämpfer in Syrien im März 2019 zeigen. (Archivfoto)
Screenshot eines IS-Propagandavideos. Es soll IS-Kämpfer in Syrien im März 2019 zeigen. (Archivfoto)  © Amaq News Agency/AP/dpa

Hingegen nicht nachweisbar sei, ob der Mann an Gräueltaten beteiligt war. "Ob Sie gemetzelt, gefoltert oder vergewaltigt haben, wissen wir nicht", sagte die Richterin bei der Verkündung des Urteils. "Wir wissen nicht viel über das, was Sie gemacht haben, aber wir wissen, dass Sie Mitglied der vielleicht abscheulichsten Vereinigung der Welt waren", ergänzte sie.

Der Mann konnte in Deutschland verurteilt werden, weil er hier lebt und unter den Opfern des IS auch Deutsche sind. Das Oberlandesgericht berücksichtigte bei der Verurteilung des Mannes, dass er in einer "verrohten Gesellschaft" aufgewachsen ist. Das Verhalten des Mannes sei "in einem anderen Licht zu sehen als das von satt lebenden Deutschen, die sich entschieden haben, sich dem IS anzuschließen, weil sie ideologisch komplett verblendet waren", sagte die Richterin. "Sie waren schon dort und sind in diesem Chaos aufgewachsen."

Der Iraker war 2022 nach Deutschland eingereist. In seinem Asylverfahren hatte er angegeben, bereits 2014 aus dem Irak in die Türkei geflüchtet zu sein. Dies habe er aus Angst vor dem IS gemacht, weil er befürchtete, von diesem zwangsrekrutiert zu werden, hatte der Iraker damals betont.

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Sein Vater sei aufgefordert worden, zwei seiner drei Söhne an den IS zu übergeben. Dann habe sich die Familie für die Flucht entschieden. Nach acht Jahren sei er wegen Perspektivlosigkeit von der Türkei nach Deutschland geflüchtet. Das Gericht gab an, dass seine Ex-Frau immer noch in der Türkei lebt. Der Mann habe dort auch eine Tochter zurückgelassen.

Ausländerbehörde nun zuständig

Der Asylantrag war im vergangenen Jahr jedoch abgelehnt worden. Der Vater des 33-Jährigen ist nach Angaben des Gerichts mittlerweile wegen der Mitgliedschaft beim IS zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der nun Verurteilte war den Angaben nach vor und nach seiner Zeit beim IS strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Die Ausländerbehörde muss nun darüber entscheiden, wie es für den Mann weitergeht. Bis das Urteil rechtskräftig ist, müsse er in Untersuchungshaft bleiben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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