Jungen übers Netz zum Mord getrieben? International agierender Rädelsführer in U-Haft

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Von Jacqueline Melcher & Marco Krefting

Karlsruhe - Ein Mann soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen.

Der Mann muss sich vor dem Bundesgerichtshof verantworten. (Archivfoto)
Der Mann muss sich vor dem Bundesgerichtshof verantworten. (Archivfoto)  © Christoph Schmidt/dpa

Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt.

Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Beschuldigte soll spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei.

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Es sollten besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen oder dazu aufgerufen haben, um den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. "Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen."

Szene sucht Opfer in sozialen Medien und auf Gaming-Plattformen

Über Chats soll der Tatverdächtigte Kontakt zu den Minderjährigen aufgenommen haben. (Symbolfoto)
Über Chats soll der Tatverdächtigte Kontakt zu den Minderjährigen aufgenommen haben. (Symbolfoto)  © Uli Deck/dpa

Außerdem geht es den Angaben nach um Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes, um bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.

Konkret nennt die Bundesanwaltschaft die Beispiele aus Russland, den USA und der Schweiz. Ferner soll der Beschuldigte mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben.

"Schließlich besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten ist und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen", heißt es in der Mitteilung. Das Opfer habe schwere Verletzungen erlitten. Von einigen Taten habe der Beschuldigte Videozusammenschnitte im Netz verbreitet.

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Die Bundesanwaltschaft rechnet die beiden Gruppierungen der sogenannten COM-Szene zu, oder sieht zu ihr zumindest eine Verbindung. Die Szene habe sich vor einigen Jahren im Internet entwickelt, erklärt die Behörde in ihrer Mitteilung.

"Ihre Mitglieder suchen zielgerichtet in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen etwa nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und/oder Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen."

Titelfoto: Bildmontage: Christoph Schmidt/dpa, Uli Deck/dpa

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