Unfall durch aggressive Ziege? Krankenkasse scheitert mit Klage gegen Tierpark

Von Christopher Hirsch

Stralsund - Nach einem Unfall im Streichelzoo wollte eine Krankenkasse mehr als 31.000 Euro vom Tierpark zurückfordern. Doch das Landgericht Stralsund sieht kein Verschulden - auch Tiere seien nicht berechenbar.

Westafrikanische Zwergziegen stehen in einem Gehege im Vogelpark Marlow.  © Stefan Sauer/dpa

Im Sommer 2023 war eine damals 63-jährige Urlauberin aus Sachsen-Anhalt mit ihrer Familie im Streichelgehege des Vogelparks Marlow unterwegs, als sie von einer Ziege in die Kniekehle gestoßen wurde und stürzte.

Die Altenpflegerin musste später operiert werden und war rund ein Jahr arbeitsunfähig.

Die Krankenkasse der Frau verklagte den Tierpark auf Schadenersatz und machte Behandlungskosten in Höhe von mehr als 31.000 Euro geltend - ohne Erfolg.

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Sie warf dem Park vor, ein aggressives und möglicherweise ausgehungertes Tier im Gehege gehalten zu haben.

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Aggressiver, ausgehungerter Ziegenbock? Tatsächlich ein Weibchen mit besonderer Futtervorliebe

Bei den Westafrikanischen Zwergziegen haben sowohl weibliche als auch männliche Tiere Hörner.  © Stefan Sauer/dpa

Laut Klage soll es sich um einen angreifenden Ziegenbock gehandelt haben. Die zoologische Leiterin des Vogelparks widersprach vor Gericht: Auf der Anlage seien keine männlichen Tiere gewesen. Zudem hätten die Ziegen rund um die Uhr Zugang zu Heu.

Dass sie besonders auf das von Besuchern gekaufte Pellet-Futter reagierten, liege am Geschmack - nicht an Futtermangel.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Geschädigte im Gegensatz zu anderen Besuchern kein Futter bei sich.

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Zeugen machten zudem widersprüchliche Angaben zum Geschehen: Während ein Zeuge von einem gezielten Angriff sprach, sagte der Schwiegersohn der Frau aus, eine Gruppe Ziegen sei plötzlich losgerannt - die Frau habe schlicht im Weg gestanden.

Ob gezielter Angriff oder unglücklicher Zusammenstoß, das ließ sich nicht klären. Entscheidend sei jedoch, so das Gericht, dass jedem vernünftigen Besucher bewusst sein müsse, dass der Kontakt mit Tieren auch Risiken berge. Tierisches Verhalten könne spontan und unvorhersehbar sein. Wer ein Streichelgehege betrete, tue dies auf eigene Gefahr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Krankenkasse kann Berufung beim Oberlandesgericht Rostock einlegen.

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