Biber Barbara überlebt Zugunfall: Schulkinder erleben dramatische Rettung
Türkenfeld - Im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck hat ein Zug am Freitagmorgen einen Biber im Gleisbereich erfasst und ihm einen Teil des Schwanzes abgetrennt. Das Tier überlebte den Unfall.
Wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte, ging kurz nach 8 Uhr ein Notruf über einen Biber im Gleisbereich des Bahnhofs Türkenfeld ein.
Noch bevor die Einsatzkräfte eintrafen, kam es zu dem Unfall.
"Noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte wurde das Tier von einem in Richtung München fahrenden Zug erfasst. Dabei wurde ein Teil des Biberschwanzes abgetrennt", teilte die Bundespolizeidirektion München mit.
Mehrere Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Jahrgangsstufe hatten den Biber entdeckt und den Unfall beobachtet.
Einige von ihnen standen laut Bundespolizei kurz davor, das verletzte Tier selbst aus dem Gleisbereich zu holen.
Damit niemand die Gleise betritt, wurde der Bahnverkehr in dem Gebiet für gut 20 Minuten eingestellt.
Schulkinder sichtlich aufgelöst – Schulleiter und Tierärztin helfen
Bundespolizisten bargen den verletzten Biber und verständigten die zuständige Biberbeauftragte des Landkreises Fürstenfeldbruck.
Eine Tierärztin brachte das Tier anschließend in eine Wildtierauffangstation. Dort stellte sich heraus: Der Biber ist weiblich. Die eingesetzten Beamten tauften sie kurzerhand auf den Namen "Barbara".
"Nach Einschätzung der Tierärztin stehen ihre Überlebenschancen gut." Nach ihrer Genesung soll Barbara nach Frankreich gebracht werden, weil dort geeignete Reviere für Biber zur Verfügung stehen.
Viele der Schulkinder waren beim Eintreffen der Streifen sichtlich aufgelöst. Einige gingen nach Absprache mit ihren Eltern nach Hause, andere in die Schule. Der Schulleiter organisierte weitere psychologische Betreuungsangebote. Die Tierärztin bot zudem einen Besuch in der Wildtierauffangstation an.
Durch die Sperrung waren insgesamt neun Züge betroffen. Es entstanden 89 Verspätungsminuten sowie vier Teilausfälle. Die Bundespolizei warnt ausdrücklich davor, Gleisanlagen zu betreten.
Auch dann nicht, wenn dort ein verletztes Tier oder ein Gegenstand liegt. In solchen Fällen sollten immer Polizei oder Bahnmitarbeiter verständigt werden.
Titelfoto: Montage: Bundespolizeidirektion München (2)

