Entscheidung entsetzt: Peinigerin lässt Hund fast zu Tode hungern und bekommt Recht!
München - Eine richterliche Entscheidung zu einer vernachlässigten Hündin in München sorgt für Entsetzten unter Tierschützern.
Alles in Kürze
- Hündin in München fast zu Tode gehungert.
- Besitzerin zeigt keine Reue und gibt Schuld ab.
- Tierheim nimmt Hündin in Obhut und pflegt sie gesund.
- Richter ordnet Rückgabe an Besitzerin an.
- Übergabe vorerst aufgeschoben wegen akuter Entzündung.

Es sei einer der schlimmsten Fälle, die Mitarbeiter bisher miterleben mussten, so der Münchner Tierschutz. Trotz aller Hingabe droht einer Hündin der Super-GAU: Sie muss zurück zu ihrer Peinigerin.
Bereits Anfang Februar machte eine aufmerksame Tierfreundin das Veterinäramt München-Land auf eine bis auf die Knochen abgemagerte Magyar-Vizsla-Hündin aufmerksam.
Da ihr Zustand offensichtlich lebensbedrohlich war, machte sich das Amt sofort auf den Weg nach Unterhaching. Vor Ort bot sich ihnen ein schlimmes Bild: "Die erst sechs Monate alte Hündin zeigte nicht nur schwerste Abmagerung und fehlende Bemuskelung, sondern auch eine stark gekrümmte Körperhaltung, die auf Bauchschmerzen schließen ließ", berichtete der Tierschutz. Statt für ihr Alter übliche 14 Kilogramm, wog sie nur acht Kilogramm.
Dabei war Hündin Bella keinesfalls vergessen worden, sondern lebte in einer normalen Wohnungshaltung in der Verantwortung einer Frau, die sich völlig uneinsichtig zeigte. Sie behauptete gegenüber dem Amt, dass die "Rasse so aussehen muss" und gab an: "Ich wollte, dass sie klein bleibt." Außerdem habe sie die Hündin "nach Vorschrift der Züchter gefüttert". Einen Tierarzt habe sie mit ihrem Welpen nie besucht.
Hündin in Lebensgefahr: Veterinäramt München reagiert

Da der Zustand als lebensgefährlich eingestuft wurde, reagierte das Veterinäramt umgehend und nahm die Hündin in Obhut. Im Münchner Tierheim wurde Bella sofort tierärztlich versorgt und stabilisiert.
Ärzte bestätigten: Ihr äußeres Erscheinungsbild rührte tatsächlich von mangelnder Ernährung. "Der Zustand war so kritisch, dass, wäre die Meldung ein paar Tage später erfolgt oder die Hündin an Durchfall erkrankt, ihr dies das Leben gekostet hätte."
Um Bella in eine ansteckungsarme Umgebung zu bringen und ihre 24-Stunden-Pflege zu gewährleisten, zog sie in eine Pflegestelle um. Durch die liebevolle und intensive Betreuung konnte sie rasch an Gewicht und Energie zulegen, erklärte der Tierschutz.
Bis Mitte Mai hatte Bella dank der guten Pflege stolze 20 Kilo erreicht und sich zu einer fröhlichen jungen Hündin entwickelt. Ihre Pflegemama hatte Bella so ins Herz geschlossen, dass sie dort ihr endgültiges Zuhause gefunden hätte.
Richter ordnet an: Hündin muss an Besitzerin zurückgegeben werden

Doch nun der Schock: Am 20. Mai erhielt das Tierheim eine richterliche Anordnung, dass die Hündin sofort an die Besitzerin herauszugeben sei. Sie war mit einem Anwalt gegen die Wegnahme von Bella vorgegangen. "Eine Entscheidung, die niemand, der in die Bearbeitung des Falls involviert war, auch nur ansatzweise nachvollziehen kann", betont der Tierschutz.
Alle Versuche, die Rückgabe abzuwenden, scheiterten. Bella sollte am Freitag an ihre Peinigerin übergeben werden. Mehrfach sei die Frau im Tierheim aufgetaucht und hätte trotz unermüdlicher Erklärung nicht eingesehen, warum ihr die Hündin genommen wurde. Da sie sich mit einem Rollator fortbewegt, ist es außerdem fragwürdig, dass sie sich überhaupt artgerecht um einen Vizsla kümmern kann. "Wir glauben nicht an eine Besserung der Haltung, sondern rechnen mit dem Schlimmsten", so das Tierheim München.
Kurzfristig konnte die Krise noch herausgezögert werden: "Da die Kleine heute aber eine akute Entzündung hat und fiebrig ist, hat das Veterinäramt beschlossen, dass sie nicht transportfähig ist und erst mal nirgendwo hingeht, sondern vorerst in unserer Obhut bleibt", so das Tierheim am Freitag.
Wie es nächste Woche weitergeht, bleibt abzuwarten. "Wer seine Meinung zu dieser richterlichen Anordnung der Rückgabe kundtun möchte, kann das gerne per E-Mail an die Pressestelle des Münchner Verwaltungsgerichts tun", so der Münchner Tierschutzverein.
Titelfoto: Tierschutzverein München e.V. (2)