Happy End für "Bella"? Gericht setzt sich endlich für misshandelte Hündin ein

München - Das Flehen der Tierschützer brachte den Erfolg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat über den vorzeitigen Verbleib der misshandelten Hündin "Bella" entschieden.

Bella blickt hoffnungsvoll in ihre Zukunft: Ihr schlimmer Zustand vom Februar 2025 (r.) soll nun endgültig der Vergangenheit angehören.
Bella blickt hoffnungsvoll in ihre Zukunft: Ihr schlimmer Zustand vom Februar 2025 (r.) soll nun endgültig der Vergangenheit angehören.  © Tierschutzverein München e.V. (2)

Die Vizsla-Hündin war ihrer Halterin Anfang Februar 2025 in lebensbedrohlichem Zustand weggenommen worden. Aufsehen erregte der Fall, weil die Vorbesitzerin Einspruch erhob und die Hündin daraufhin zurückbekommen sollte.

Bella Schicksal bewegte Zehntausende Menschen: Eine Petition zur dauerhaften Entziehung der Hündin wurden von mehr als 80.000 Menschen unterschrieben. Außerdem beschwerten sich viele direkt beim Münchner Verwaltungsgericht.

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren reagiert: Bella muss nicht zu ihrer Peinigerin zurück.

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Zuvor hatte das Landratsamt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. Mai 2025 eingereicht. Demnach hätte Bella bis zur endgültigen Entscheidung zu der Vorbesitzerin zurückgemusst.

Eine Auflage sah vor, dass die Hündin monatlich bei einem Tierarzt vorgestellt werden muss. Der BayVGH teilte allerdings nicht die Einschätzung des Münchner Gerichts, dass eine solche regelmäßige Kontrolle zur Rückgabe ausreicht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Ex-Hundehalterin sieht Fehlverhalten nicht ein

Hündin Bella entspannt im Garten ihrer Pflegefamilie.
Hündin Bella entspannt im Garten ihrer Pflegefamilie.  © Tierschutzverein München e.V.

So zweifelt das Gericht daran, dass die Frau sich verlässlich um die Hündin kümmern kann. Ausschlaggebend seien Aussagen der Vorbesitzerin: Sie habe sich während des gesamten Verfahrens völlig uneinsichtig hinsichtlich ihres Fehlverhaltens gezeigt, so der BayVGH.

"Die bisherige Halterin hatte 'Bella' weder art- noch altersgerecht gefüttert und fast verhungern lassen", betont das Gericht und geht davon aus, dass das wieder passieren würde, wenn die Frau die Hündin zurückbekommt.

"Darüber freuen wir uns natürlich riesig und sind auch guter Hoffnung, dass es am Ende bei dieser Entscheidung bleiben wird", erklärt der Münchner Tierschutzverein am Mittwoch. Die eindeutigen Worte des Gerichts lassen hoffen, dass es auch im endgültigen Prozess ein Happy End für die Hündin geben wird.

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"Bella geht es derweil blendend und wenn alles gut geht, darf sie für immer bei ihrer Pflegefamilie bleiben", so Kristina Berchtold, Pressesprecherin des Münchner Tierschutzvereins.

Titelfoto: Tierschutzverein München e.V. (2)

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