Nach tierischem Streit vor Gericht: Modebewusste Hunde schauen in die Röhre

Frankfurt am Main - Ein ungewöhnlicher und im wahrsten Sinne tierischer Streitfall - mit unerfreulichem Ausgang für alle modebewussten Hunde und ihre Besitzer!

Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht erlitt die Hundeklamottenmarke "The Dog Face" eine krachende Niederlage. (Symbolfoto)
Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht erlitt die Hundeklamottenmarke "The Dog Face" eine krachende Niederlage. (Symbolfoto)  © 123rf/masarik512

Am Dienstag entschloss sich das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zu einem Urteil in einem ganz speziellen Eilverfahren. Geklagt hatte die allseits bekannte Outdoor-Bekleidungsmarke "The North Face". Doch hatte sich hier nicht etwa ein arglistiger Konkurrent der Designs des Labels bedient.

Tatsächlich klagte der Kleidungshersteller gegen einen Shop für Hundeklamotten, der sich den äußerst pfiffigen Namen "The Dog Face" gegeben hatte. Im Sortiment des Online-Shops findet sich alles, was die Gassirunde bei schmuddeligem Wetter weitaus angenehmer und wärmer gestaltet.

Vom Regencape über Ganzkörper-Fleecejacken, bis hin zum stylischen Gillet oder Pullover - hier konnte jedes Frauchen oder Herrchen das passende für seinen geliebten Vierbeiner finden.

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Doch das hat jetzt ein Ende - zumindest wenn es nach dem OLG der Mainmetropole geht! Zwar konstatierte die Behörde, dass zwischen den Begrifflichkeiten "North" und "Dog" keinerlei Verwechslungsgefahr bestehe.

Jedoch sei das von der Hundeklamottenmarke genutzte Logo zu stark an das Emblem von "The North Face" angelehnt, was wiederum zu Fehleinschätzungen seitens der Käufer führen könnte.

Keine Verwechslungsgefahr aber zu starke gedankliche Verknüpfung: Urteil nicht anfechtbar

Das Gericht stellte fest, dass es bei Kunden zu Falschannahmen im Bezug auf eine mögliche Verbindung zwischen "The North Face" und "The Dog Face" kommen könnte. (Symbolfoto)
Das Gericht stellte fest, dass es bei Kunden zu Falschannahmen im Bezug auf eine mögliche Verbindung zwischen "The North Face" und "The Dog Face" kommen könnte. (Symbolfoto)  © 123RF/halfpoint

So sei es laut Gericht durchaus möglich, dass Kunden der Outdoormarke fälschlicherweise davon ausgehen könnten, dass es "dem sporttreibenden Hundebesitzer möglich sei, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben", wie es in der Mitteilung des Gerichts hieß.

Das Urteil des Frankfurter OLG wurde als nicht mehr anfechtbar deklariert. Ob "The Dog Face" in der Folge lediglich eine Namensänderung in Anbetracht zieht, was mit dem auf Lager befindlichen Sortiment geschehen soll oder die Firma gar gänzlich aufgelöst wird, wurde nicht bekannt.

Im Netz ist der Hundeklamottenanbieter jedenfalls noch unter der altbekannten Domain zu finden (Stand: 5. Juli, 17 Uhr).

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Da jedoch die meisten Artikel als ausverkauft gelabelt wurden, darf mit einer baldigen Umstrukturierung bei "The Dog Face" gerechnet werden.

Titelfoto: 123rf/masarik512

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