Hund beißt Herrchen (†33) tot: Bruder des Besitzers will Tier behalten

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Von Elmar Stephan

Lohne - Anfang Januar soll ein American Bully XL den eigenen Besitzer (†33) totgebissen haben. Darf der Bruder des Mannes den Hund behalten?

Die Bulldogge soll den eigenen Besitzer getötet haben, bestand aber einen Wesenstest.
Die Bulldogge soll den eigenen Besitzer getötet haben, bestand aber einen Wesenstest.  © Ulf Zurlutter/Nord-West-Media/dpa

Darüber soll nun das Verwaltungsgericht Oldenburg entscheiden. Der Landkreis Vechta, in dessen Obhut der American-Bully-XL-Rüde namens Sam nach dem Todesfall kam, verweigert die Rückgabe bisher.

Deshalb reichte der Bruder des im Januar Getöteten nun Klage beim Verwaltungsgericht ein. Das bestätigte ein Gerichtssprecher.

Der Hund soll in Lohne im Landkreis Vechta seinen eigenen Halter totgebissen haben. Eine Passantin hatte den Mann am 8. Januar leblos in einem Straßengraben gefunden.

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Daneben saß der Hund, der nicht von der Seite seines leblosen Herrchens wich und sich gegenüber Polizei und Rettungskräften aggressiv verhielt. 

Um zu klären, wie es mit dem Hund weitergehen kann, hatte der Landkreis Vechta mit Sam einen Wesenstest gemacht. Den hatte Sam bestanden. Damit dürfe der Hund grundsätzlich wieder an einen neuen Halter vermittelt werden, hatte der Landkreis seinerzeit mitgeteilt.

Zehntausende Menschen hatten zuvor eine Petition mit dem Ziel unterschrieben, eine mögliche Einschläferung zu verhindern. Eine weitere Online-Petition forderte zudem unter anderem, eine rechtsmedizinische Zweitmeinung einzuholen und den Wesenstest öffentlich zu dokumentieren.

Herausgabe des Hundes bislang verwehrt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss entscheiden, ob der Hund in die Obhut des Bruders kommt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss entscheiden, ob der Hund in die Obhut des Bruders kommt.  © Sina Schuldt/dpa

Der Bruder, der laut Hannoversche Allgemeine Zeitung mit dem Verstorbenen und dem Hund in einer Wohngemeinschaft lebte, will nun Sam wieder bei sich aufnehmen. Bislang verwehre ihm der Landkreis die Herausgabe des Hundes, zitiert die Zeitung den Anwalt des Bruders. 

"Aktuell sind noch nicht alle Antragsvoraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes sowie für die damit einhergehende Herausgabe des Hundes erfüllt", teilte eine Sprecherin des Landkreises Vechta mit.

Wann das Verwaltungsgericht Oldenburg über die Klage entscheide, sei noch nicht abzusehen, erklärte der Gerichtssprecher.

Titelfoto: Ulf Zurlutter/Nord-West-Media/dpa

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