Katzen im Flugzeug: Zoll greift ein trotz aller nötigen Papiere
Augsburg/Memmingerberg - Der Zoll hat am Flughafen Memmingerberg zwei Katzen im Frachtraum eines Fliegers aus der Türkei entdeckt und sichergestellt.
"Der Transport erfolgte ordnungsgemäß und den beiden Fellnasen ging es in ihren Transportboxen gut", erklärte die Behörde am Mittwoch.
Dazu legte eine sogenannte Flugpatin alle erforderlichen Dokumente und Nachweise über Impfungen der Tiere vor. Das Problem: Der Flughafen Memmingerberg ist keine befugte Zollstelle für veterinärrechtliche Einfuhren von Tieren.
Nach der Rücksprache mit dem Veterinäramt beim Landratsamt Unterallgäu wurde daraufhin durch einen Amtstierarzt eine Quarantäne angeordnet.
"Tiere, die nach Deutschland eingeführt werden, müssen seuchenfrei sein und es besteht Quarantänepflicht", erklärt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg. Hochansteckende Krankheiten wie Tollwut oder die Afrikanische Schweinepest könnten ansonsten nach Deutschland kommen und sich hier verbreiten.
Nach Ablauf der Quarantäne können die Samtpfoten ihre Reise fortsetzen und werden ihrer Besitzerin übergeben.
Haustiere können nach dem Urlaub nur über spezielle Einreiseorte nach Deutschland gelangen
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise von Haustieren keine Probleme gibt, muss jeder Hund oder jede Katze von den notwendigen Gesundheitsbescheinigungen und Dokumenten begleitet werden, informiert der Zoll. Das gilt für alle Tiere, die aus einem Nicht-EU-Staat beziehungsweise aus der EU stammen und nach dem Urlaub wieder mitgebracht werden.
Dazu müssen die Tiere über zugelassene Einreiseorte ins Land kommen, damit ihre Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung gewährleistet werden kann.
Titelfoto: HZA Augsburg (2)
