Innsbruck (Österreich) - Dieser Fall erschütterte im Frühjahr ganz Österreich: Ein Video zeigte, wie der Kater "Schmotzer" im Tiroler Brixental mit einem Bolzenschussgerät und einer Schneeschaufel getötet wurde. Die Aufnahmen verbreiteten sich rasant in den sozialen Medien und lösten massive Empörung aus. Vier junge Männer mussten sich deshalb wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten.
Nun ist das Urteil gefallen und es sorgt erneut für heftige Diskussionen: Alle vier Angeklagten wurden rechtskräftig freigesprochen. Das Landesgericht sah den Vorwurf der Tierquälerei nicht als erwiesen, wie ORF Tirol berichtet.
Die vier Männer im Alter zwischen 16 und 25 Jahren gaben vor Gericht an, den Kater bereits schwer verletzt am Straßenrand gefunden zu haben. Gemeinsam hätten sie beschlossen, das Tier von seinem Leiden zu erlösen.
Laut Gericht setzte ein als Metzger ausgebildeter Angeklagter dem Tier einen Bolzenschuss, um es bewusstlos zu machen. Anschließend sollte der Kater mit einem Messerschnitt schmerzlos getötet werden.
Entscheidend für den Freispruch war die Frage, ob der Kater nach dem Bolzenschuss noch Schmerzen verspürte.Das heftige Zucken des Tieres könne laut Gutachten auch auf unwillkürliche Reflexe des Rückenmarks zurückzuführen gewesen sein.
Das Gericht sah deshalb weder eine mutwillige Tötung noch eine rohe Misshandlung oder das Zufügen unnötiger Qualen als erwiesen an.
Tierschützer sprechen von "Freibrief für künftige Tierquälereien"
Scharfe Kritik kommt von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten.
Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck bezeichnete das Urteil als "völlig unverständlich". Sie hält der Urteilsbegründung eine deutliche Gegenfrage entgegen: "Wer filmt die Tötung einer Katze und stellt das Video auf TikTok?"
Vier Pfoten verweist darauf, dass das Video nicht nur den Bolzenschuss, sondern auch den Versuch zeige, den Kater mit einer Schaufel zu erschlagen und anschließend einen Kehlschnitt durchzuführen.
Wer ein verletztes Tier finde, bringe es in eine Tierklinik oder zum Tierarzt und versuche nicht, es selbst zu töten.
Die Tierschutzorganisation spricht von einem "Freibrief für künftige Tierquälereien". Nach dem Bundestierschutzgesetz sei das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund verboten.
Ein verletztes Tier stelle nicht automatisch einen solchen Grund dar. Vier Pfoten hofft nun zumindest auf Konsequenzen nach dem Verwaltungsstrafrecht.