Nach zwei Vorfällen: In Thüringen darf künftig auf Wölfe geschossen werden
Erfurt - In Südthüringen dürfen geschulte Mitarbeiter von ThüringenForst bis Ende des Jahres auf Wölfe schießen.

Konkret geht es um Tiere des "NAR-Rudels" (Neustadt am Rennsteig) im Bereich der Forstämter Frauenwald und Neuhaus, wie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in einer Mitteilung erklärte. Die Behörde hatte zuvor einen entsprechenden Antrag von ThüringenForst genehmigt.
Den Angaben nach dürfen die Wölfe ausschließlich mit Gummigeschossen abgeschreckt werden. Mit dieser Maßnahme sollen die Tiere ihre natürliche Scheu vor dem Menschen wiederherstellen.
Hintergrund der Entscheidung sind zwei Vorfälle Mitte September 2025, bei denen sich Wölfe des auffälligen Rudels Menschen in auffälliger Weise auf Entfernungen von weniger als 30 Metern genähert haben sollen. In einem Fall waren die Personen mit Hunden unterwegs.
"Wenn einzelne Tiere jedoch ihre natürliche Scheu verlieren und sich Menschen wiederholt auf kurze Distanz nähern, ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ein gezieltes Eingreifen erforderlich, bevor sich dieses Verhalten verfestigt – und zwar so früh wie möglich, dabei aber mit den mildesten noch geeigneten Mitteln", erklärte Andrea Manz, Präsidentin des TLUBN.
Abschreckung wird streng kontrolliert

Die bis zum 31. Dezember 2025 erteilte Ausnahmegenehmigung stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.
Sie erlaubt Abweichungen von den allgemeinen Schutzvorschriften ausschließlich im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit, schreibt das Thüringer Umweltamt. Der Zustand der Wolfspopulation darf sich laut der Behörde jedoch nicht verschlechtern.
Außerdem dürfen die Wolf nur tierschutzgerecht und von speziell geschulten Mitarbeitern von ThüringenForst abgeschreckt werden. Die zuständigen Personen müssen darüber hinaus einen gültigen Jagdschein besitzen.
Die Gummigeschosse seien speziell für die Wildtierabschreckung auf sehr kurze Distanz entwickelt, heißt es. Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs muss über jeden Schritt bei der Vergrämung einbezogen werden, insbesondere, falls Tiere durch die Gummigeschosse verletzt werden.
Durch gezielte Abschreckung soll erreicht werden, dass die betroffenen Tiere wieder lernen, den Menschen zu meiden, erklärte das TLUBN.
Titelfoto: Philipp Schulze/dpa