Von Christine Schultze
Limburg an der Lahn - Die westhessische Stadt Limburg darf ihre Pläne zum Einfangen und Töten von 200 Stadttauben nicht umsetzen.
Entsprechenden Anträgen erteilte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg eine Absage, wie der Landkreis mitteilte.
Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde demnach nicht erteilt. Eine Stadtsprecherin gab zu der Entscheidung auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme ab.
Hintergrund ist ein Stadtverordneten-Beschluss vom November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation in der Lahn-Stadt. Im Gespräch war damals eine Tötung der Tiere per Genickbruch.
Nach heftiger Kritik von Tierschützern und einer intensiven Debatte folgte im Juni vergangenen Jahres der Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordneten-Beschlusses aussprach.
Stadttauben unter Schutz der Bundesartenschutzverordnung
Erst Mitte Mai hatte die Stadt deutlich gemacht, dass sie bei den Plänen für die Tötung der Tiere bleibe. Bei der Behörde wollte sie deshalb beantragen, festzustellen, dass für das Einfangen und Töten der Tiere keine Sondergenehmigung nötig sei - oder andernfalls die Sondergenehmigung zu erteilen.
Vom Landkreis hieß es nun, da Stadttauben als wild lebende Tiere unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung fielen, wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen.