Gericht bremst ab: Wolf im Schwarzwald darf vorerst nicht erlegt werden

Von Martin Oversohl, Stefanie Järkel

Mannheim - Es ist wie ein Tauziehen: Nun darf der Wolf im Nordschwarzwald doch bis auf weiteres nicht geschossen werden.

Der Wolf soll laut Naturschützern geschützt werden. (Symbolfoto)  © Bernd Weißbrod/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat dem Tier auf der Hornisgrinde auf Antrag von Naturschützern eine Art Verschnaufpause verschafft.

Er setzte eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft. Der Aufschub, ein sogenannter Hängebeschluss, gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts - längstens jedoch bis zum 16. Februar.

Jäger hätten den Wolf im Nordschwarzwald nach dem Willen des Umweltministeriums eigentlich erschießen sollen, weil sich das Tier in seinem Revier rund um die Hornisgrinde zu häufig Menschen genähert hatte.

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Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Abschuss freigegeben und eine Klage von Naturschützern gegen eine entsprechende Genehmigung abgewiesen. Allerdings legte die Naturschutzinitiative umgehend Beschwerde ein - in einem ersten Schritt war diese nun erfolgreich.

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Nun sollen die Naturschutzverbände ihre Beschwerde begründen können, anschließend soll sich das Ministerium gegenüber dem Gericht äußern. Danach will das Gericht seine endgültige Entscheidung verkünden.

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