Vieles neu in 2021: Was verboten ist, was teurer wird und wo Du Geld sparen kannst

2021 wird es einige Änderungen für uns Verbraucher geben, um den Umweltschutz weiter nach vorn zu bringen. Was inklusive CO2-Bepreisung und Plastikverbot sonst noch auf Uns zukommt, erfährst Du im heutigen Artikel.

Die Grafik zeigt eine Auswahl der Artikel, die ab 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen.
Die Grafik zeigt eine Auswahl der Artikel, die ab 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen.  © Bundesregierung.de

CO2-Bepreisung

Vielleicht ist es dem einen oder anderen schon aufgefallen: Seit dem 1. Januar sind die Benzin- und Dieselpreise gestiegen. Das liegt an der neuen CO2-Bepreisung, die es seit diesem Jahr gibt. Doch nicht nur Benzin und Diesel werden nun teurer, sondern auch andere fossile Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und ab 2023 auch Kohle.

Das bedeutet, dass das Tanken und das Heizen teurer werden. Die Regierung hofft, durch diese Zusatzkosten die Bürger dazu zu bewegen, sich umweltfreundlichere Autos und neue sparsamere Heizungen zuzulegen. Mehr Informationen dazu findest Du im Artikel: "Tanken und Heizen wird ab 2021 teurer: Das musst du wissen". Das gleiche Ziel wird außerdem durch eine Erhöhung der Kfz-Steuer ab 2021 für neu zugelassene Autos mit hohem Spritverbrauch verfolgt.

Klimaaktivisten blockieren Zufahrt zu Flüssiggas-Terminal
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Plastik-Verbot

Dass unsere Natur zunehmend vermüllt und gerade weggeworfene Plastikprodukte nicht abgebaut werden können, ist längst bekannt. Um dieser Problematik einen Riegel vorzuschieben, dürfen ab dem 3. Juli 2021 viele verschiedene Einwegprodukte aus Plastik in der gesamten EU nicht mehr hergestellt oder verkauft werden.

Dazu zählen Strohhalme, To-Go-Becher, Wattestäbchen, Plastikteller und -besteck, Rührstäbchen, Ballonstäbe und Lebensmittelbehälter aus Styropor. Für all diese Produkte gibt es mittlerweile nachhaltigere Alternativen, beispielsweise aus Holz oder Papier beziehungsweise wiederverwendbare Optionen. Weitere Informationen zum EU-Einweg-Plastikverbot findest Du auf der Seite der Bundesregierung.

Strohhalme, To-Go-Becher und Einweg-Geschirr sind ab 3. Juli 2021 in der EU Geschichte

Die Grafik zeigt links die zuvor gültigen, rechts die ab 2021 geltenden Energielabel.
Die Grafik zeigt links die zuvor gültigen, rechts die ab 2021 geltenden Energielabel.  © co2online.de

Energielabels für Elektrogeräte

Wer wissen möchte, wie viel Strom der Fernseher, Staubsauger oder andere Haushaltsgeräte verbrauchen, erhält Auskunft über das beigefügte Energielabel. Bislang sorgten allerdings Energieeffizienzklassen wie "A++" und "A+++" für ziemliche Verwirrung.

Da die Geräte mittlerweile immer effizienter geworden sind, gibt es eigentlich keine Produkte mehr, die den unteren Klassen (E, F, G) und teilweise sogar hohen Klassen wie A angehören. Wer also ein Gerät der Klasse "A+" kauft und denkt, es handle sich um ein tolles Produkt, erwirbt in Wirklichkeit vielleicht nur ein durchschnittliches oder sogar ineffizientes Elektrogerät.

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Ab März dieses Jahres soll es eine Kategorisierung von A (Beste) bis G (Schlechteste) geben, die feiner abgestuft und aussagekräftiger sein soll. Da die Berechnungsgrundlagen geändert wurden, lassen sich die alten Energieeffizienzklassen nicht eins zu eins auf die neuen übertragen. Die neuen Klassen A und B werden voraussichtlich von noch keinem Produkt erfüllt.

Damit ist effizienztechnisch wieder "Luft nach oben". Außerdem sollen die Labels nun mit einem QR-Code ausgestattet sein, über den der (potenzielle) Käufer zusätzliche Information zum Gerät abrufen kann, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

Besserer Überblick über den jeweiligen Stromverbrauch mit einheitlichem EU-Label

Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird 2021 novelliert (Symbolfoto).
Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird 2021 novelliert (Symbolfoto).  © Pixabay

Im März tritt zudem die neue Ökodesign-Richtlinie in Kraft, die dafür sorgen soll, dass verschiedene Elektrogeräte länger genutzt werden können. Momentan landen defekte Elektrogeräte meist auf dem Müll.

Mit der neuen Richtlinie sind Hersteller in der EU nun verpflichtet, Ersatzteile sieben Jahre lang bereit zu halten und dem Kunden Reparaturanleitungen im Internet zur Verfügung zu stellen.

Außerdem müssen die Ersatzteile mit allgemein erhältlichen Werkzeugen austauschbar sein, teilt unter anderem auch die Düsseldorfer IHK mit. Diese Maßnahme soll dafür sorgen, dass Geräte von vornherein so gebaut werden, dass sie leichter repariert und schlussendlich auch recycelt werden können. Denn dadurch werden nicht nur Ressourcen gespart, sondern auch die Umwelt und der Geldbeutel des Verbrauchers geschont.

Energetische Sanierung

Um den Verbrauchern die Beantragung von Fördergeldern für Sanierungsmaßnahmen zu erleichtern, werden ab diesem Jahr das CO2-Gebäudesanierprogramm und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien in der sogenannten "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gebündelt. Wer also eine neue Wärmedämmung bauen will, die Heizung tauschen oder Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (zum Beispiel Efficiency Smart Home) umsetzen will, muss künftig nur noch einen Antrag beim BEG stellen.

Damit sollen bestehende Hemmnisse beseitigt, Anreize für Investitionen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien verstärkt und die Sanierungsrate erhöht werden.

Tanken wird teurer, Kfz-Steuer für "Spritfresser" steigt

Eine höhere Kfz-Steuer für sogenannte "Spritfresser" soll verstärkt zum Kauf von Elektro-Autos anregen (Symbolfoto).
Eine höhere Kfz-Steuer für sogenannte "Spritfresser" soll verstärkt zum Kauf von Elektro-Autos anregen (Symbolfoto).  © 123RF/kasto

Neue Vorgaben für Investmentfonds

Um auch in der Finanzwirtschaft das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus zu rücken, sollen nun mehr Gelder in Nachhaltigkeitsprojekte investiert werden und Unternehmen Kredite bereitgestellt werden, damit auch diese umweltfreundlicher werden.

Beispielsweise sollen Anlagenberater Kunden fragen, ob sie ihr Geld nachhaltig investieren möchten, wie unter anderem auch das Nachrichtenportal T-Online berichtet.

EEG-Novelle

Durch die Neuerung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes ab 2021 soll der Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen stärker vorangetrieben werden. Unter anderem werden durch die Novelle neue Anreize gesetzt. Wer beispielsweise als Privaterzeuger eine Solarstromanlage auf dem Dach installiert hat, kann jetzt nicht mehr nur bis 10 Kilowatt Leistung, sondern bis 30 Kilowatt umlagefrei nutzen.

Auch Mieter, die Solarstrom erzeugen und gegebenenfalls nutzen, werden nun von der Gewerbesteuer befreit. Außerdem reduziert sich mit der Novelle der EEG-Zuschlag, welcher Teil des Strompreises ist.

Vergangenes Jahr zahlten Stromverbraucher noch 6,76 Cent, ab diesem Jahr müssen nur noch 6,5 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde Strom gezahlt werden.

Über die Autorin

TAG24-Kolumnistin Gina Gadis (25).
TAG24-Kolumnistin Gina Gadis (25).  © Privat/Gina Gadis

Gina Gadis (25) wurde in Dresden geboren und studierte in Freiberg Wirtschaftsingenieurwesen. Zwischen ihrem Bachelor und dem Master ging sie auf Reisen.

Knapp zwei Jahre bereiste Gina die Welt, zehn Monate davon war sie in Asien unterwegs.

Hier kam es zu der Initialzündung. Denn vielerorts in Asien sind die Menschen nicht mehr Herr über die Vermüllung ihrer Orte.

Gina sammelte schon auf ihrer Reise Müll ein, öffentlichkeitswirksam begeisterte sie auch immer mehr Menschen in ihrer Heimat für das Thema.

Als sie zurück nach Deutschland kam (aktuell Masterstudentin in Darmstadt), verfolgte sie weiter die Müll-Thematik. Sie schreibt nun unter anderem diese Kolumne für TAG24.

Titelfoto: Montage: 123RF/kasto, Privat/Gina Gadis

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